CMooser
Guten Tag Frau Bader, in einem Arbeitsverhältnis besteht von der AG Seite eine 6-monatige Kündigungsfrist. Falls der AN in Elternzeit geht, zu welchem Zeitpunkt kann dem AN genau gekündigt werden? Zum Ende der Elternzeit oder genau 6 Monate nach Ende der Elternzeit? Im Betrieb soll es betriebsbedingte Kündigungen mit Sozialplan geben. Ist es sinnvoll Elternzeit erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit zu beantragen (um eine vorherige Kündigung seitens des AGs zu vermeiden)? Gilt ein im Haushalt lebendes Kind im Falle eines Sozialplans als unterhaltsberechtigte Person? Wird es berechnet im Falle eines Punktesystems? Wie wirkt sich die Elternzeit aus im Falle eines Sozialplans mit Punktesystem? Der AN würde gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen, aber davon nur 3 Monate ganz zu Hause bleiben. Den Rest (22 Monate) in Teilzeitbeschäftigung (mit 30 Wochenstunden) beim AG beschäftigt sein. Wenn der AG die Teilzeitbeschäftigung ablehnt, muss die Elternzeit trotzdem so genommen werden wie beantragt? Vielen Dank im Voraus, C. Mooser
Hallo, der AG kann frühstens am ersten Arbeitstag kündigen. Da Sie schwanger sind, haben Sie doch eh Kü-Schutz Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Wenn der AN in Elternzeit ist, kann er erst danach gekündigt werden. Heißt die vertragliche Kündigungsfrist beginnt erst am Tag nach der EZ. Der AN kann auch innerhalber der EZ kündigen. Meldet man die EZ früher als 8 Wochen vor Beginn an, hat man keinen Kündigungsschutz. Erhält man da die Kündigung, bleibt sie gültig, auch wenn man zwischendurch in EZ gegangen ist. (Bei drohender Kündigung würde ich sie aber auch nicht wirklich später abgeben, sondern genau 8 Wochen vorher.) Wie der Sozialplan bei euch im Betrieb bepunktet wird, kann hier keiner sagen! Weder wie ein Kind gerechnet wird noch wie EZ. Ja, die EZ muss dann genommen werden wie angemeldet. Man kann versuchen, die EZ vorzeitig zu beenden. Da braucht man aber die Zustimmung des AG. (Wobei ich die EZ nicht vorzeitig beenden würde, da ja die Kündigung droht, sondern mir die Erlaubnis holen (und da kann der AG ja nicht mehr ablehnen), woanders zu arbeiten). Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...
Guten Tag, Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft. Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber. Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausge ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz. Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...
Guten Tag Frau Bader, derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit, mein Kind ist 17 Monate alt und ich möchte es erst im September in eine Fremdbetreuung geben. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt aufgrund personeller Engpässe gefragt, ob ich bei freier Zeiteinteilung ein paar Stunden pro Woche arbeiten könnte. Mehr als 5 Stunden würde ich nicht sc ...
Hallo Ihr Lieben, ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein El ...
Guten Tag, eigentlich würde ich ab Februar nach 14 Monaten Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten (Beamtin). Nun bin ich wieder schwanger. Bis zum Mutterschutz würde ich genau drei Monate abreiten.. meine letzte Schwangerschaft mit Komplikationen und ich bin nun auch wieder sehr angeschlagen. Meine Gyn würde mich gern krankschreiben. Was mir unang ...
Hallo, Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner