CMooser
Guten Tag Frau Bader, in einem Arbeitsverhältnis besteht von der AG Seite eine 6-monatige Kündigungsfrist. Falls der AN in Elternzeit geht, zu welchem Zeitpunkt kann dem AN genau gekündigt werden? Zum Ende der Elternzeit oder genau 6 Monate nach Ende der Elternzeit? Im Betrieb soll es betriebsbedingte Kündigungen mit Sozialplan geben. Ist es sinnvoll Elternzeit erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit zu beantragen (um eine vorherige Kündigung seitens des AGs zu vermeiden)? Gilt ein im Haushalt lebendes Kind im Falle eines Sozialplans als unterhaltsberechtigte Person? Wird es berechnet im Falle eines Punktesystems? Wie wirkt sich die Elternzeit aus im Falle eines Sozialplans mit Punktesystem? Der AN würde gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen, aber davon nur 3 Monate ganz zu Hause bleiben. Den Rest (22 Monate) in Teilzeitbeschäftigung (mit 30 Wochenstunden) beim AG beschäftigt sein. Wenn der AG die Teilzeitbeschäftigung ablehnt, muss die Elternzeit trotzdem so genommen werden wie beantragt? Vielen Dank im Voraus, C. Mooser
Hallo, der AG kann frühstens am ersten Arbeitstag kündigen. Da Sie schwanger sind, haben Sie doch eh Kü-Schutz Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Wenn der AN in Elternzeit ist, kann er erst danach gekündigt werden. Heißt die vertragliche Kündigungsfrist beginnt erst am Tag nach der EZ. Der AN kann auch innerhalber der EZ kündigen. Meldet man die EZ früher als 8 Wochen vor Beginn an, hat man keinen Kündigungsschutz. Erhält man da die Kündigung, bleibt sie gültig, auch wenn man zwischendurch in EZ gegangen ist. (Bei drohender Kündigung würde ich sie aber auch nicht wirklich später abgeben, sondern genau 8 Wochen vorher.) Wie der Sozialplan bei euch im Betrieb bepunktet wird, kann hier keiner sagen! Weder wie ein Kind gerechnet wird noch wie EZ. Ja, die EZ muss dann genommen werden wie angemeldet. Man kann versuchen, die EZ vorzeitig zu beenden. Da braucht man aber die Zustimmung des AG. (Wobei ich die EZ nicht vorzeitig beenden würde, da ja die Kündigung droht, sondern mir die Erlaubnis holen (und da kann der AG ja nicht mehr ablehnen), woanders zu arbeiten). Gruß Sabine
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