melli2502
Hallo! Ich hatte in meiner Schwangerschaft ein BV. In meiner Mutterschutzfrist wurde das Büro, in dem ich tätig war, von einem Nachfolger übernommen. Diesem habe ich meinen Elternzeitantrag, leider ohne Einschreiben, zukommen lassen. Ich hatte in dem letzten Jahr nur spärlich Kontakt zu ihm, Anfragen per Mail, etc. wurden nur nach mehrmaligen Erinnerung erledigt (Zusendung LStBescheinigung, Meldung Soz.Vers. 2016 hab ich jetzt noch nicht). In dem Antrag für Elterngeld wurde von dem jetztigen AG eine Elternzeit von 3 Jahren angegeben, ich hatte jedoch nur 2 Jahre beantragt. Eine Bestätigung habe ich nie erhalten und keine Antwort auf meine Mails, dass die 3 Jahre nicht richtig sind. Jetzt möchte ich gerne kündigen, hab aber in der Elternzeit die 3 monatige Frist. Meine beantragten 2 Jahre sind Ende April 2018. Ist die Kündigung rechtswirksam, wenn ich zu Ende April 2018 kündige? Ein Telefonat mit einem von meinen jetzigen AG habe ich letzte Woche geführt, aber ich werde nur abgewimmelt bzw. mir werden Versprechungen gemacht, die bis jetzt nicht eingehalten wurden. Was mache ich jetzt? Vielen Dank für die Antwort.
Hallo, wenn Sie zwei Jahre beantragt hatten wollen sie zum Ende der Elternzeit kündigen und dann müssen Sie die Dreimonatsfrist berücksichtigen. Ich verstehe das Problem nicht so wirklich. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn du nur 2 Jahre beantragt hast, dann musst du zum Ende der zwei Jahre doch nicht kündigen, die EZ läuft automatisch aus. Ich würde das Missverständnis mit der zuständigen Behörde klären. Das ist das BMFSFJ; Hotline 030 201 791 30 oder e-mail info@bmfsfjservice.bund.de
Mitglied inaktiv
Innerhalb der EZ kannst du zu JEDEM Zeitpunkt mit der normalen Kündigungsfrist kündigen. Bedenke aber, damit endet dann auch deine EZ - und damit auch eine beitragsfreie Krankenversicherung. Nur zum TAGGENAUEN Ende der EZ beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
melli2502
Ich muss dazu schreiben, dass ich dort nicht mehr arbeiten möchte und einen anderen Job angeboten bekommen habe. Hab ich so einen Denkfehler, hab überall gelesen, dass in der Elternzeit die 3monatige Frist zum Ende der EZ gilt. Was auch möglich wäre, eine einvernehmliche Kündigung von beiden Seiten, was dort gerade nicht möglich ist.
chrissicat
Wenn du zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest, dann gilt die Frist von drei Monaten. Möchtest du während(!) der Elternzeit kündigen, dann kannst du dies - wie bereits geschrieben wurde - jederzeit unter Einhaltung deiner individuellen Kündigungsfrist tun. Diese ist in deinem Arbeitsvertrag oder in einem anzuwendendem Tarifvertrag geregelt. Ansonsten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder 15. gem. BGB
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