Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe schon einige Antworten auf meine Fragen gefunden, aber etwas ist mir dennoch nicht klar: Wenn der AG nach der EZ kündigt, muß man doch noch für die Zeit der Kündigungsfrist arbeiten gehen, oder? Wenn die Kündigung aber auf Grund der nicht einig gewordenen Arbeitszeit basiert, welche Arbeitszeit gilt dann für diesen Zeitraum? Die alte Arbeitszeit, oder die neu vorgeschlagene? Hat man einen Anspruch auf Abfindung? Vielen Dank für Ihre Mühe Tanja
Hallo, man muss nachd em alten Vertag arbeiten gehen, also voll. Einen Anspruch auf Abfindung hat man nur, wenn es vertraglich oder tarifverttarglich geregel ist. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, habe mal 3 Fragen: 1. Kann der Arbeitgeber einfach die tägliche Arbeitszeit nach der Elterzeit ändern? (Gesamtstundenzahl bleibt bei 40) 2. Kann der Arbeitgeber auf weniger Gesamtstunden bestehn als vorher (hat vorher 40 std. - er will jetzt 30) 2. Wie besteht Kündigungsschutz nach der Elternzeit? Danke Anja
Guten Tag Frau Bader, ich bin bis Dezember mit meinen Zwillingen in Elternzeit und habe Kontakt zu meinem Arbeitgeber aufgenommen zwecks Rückkehr. Ich bin Erzieherin und mein Arbeitgeber sucht fur eine neue Einrichtung Personal. Da meine mögliche Arbeitszeit auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist (8-14 Uhr), wurde mir gesagt das sie nichts ...
Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit vier Jahren in meiner aktuellen Firma und hatte bisher einen Vertrag für mobiles Arbeiten. Leider hat sich die interne Arbeitsrichtlinie geändert, sodass ich nun ins Büro kommen muss. Ich habe meinem Abteilungsleiter mitgeteilt, dass mein Sohn unter einem Jahren alt ist und ich noch stille, weshalb ich nicht i ...
Hallo, Ich arbeite in einem Betrieb für Gartengestaltung und Floristikgeschäft und bin dort als Floristmeisterin angestellt. Zurzeit befinde ich mich in Elternzeit, der Floristik Betrieb wird in ein paar Monaten geschlossen, somit fällt mein Arbeitsplatz weg. Zu dieser Zeit befinde ich mich immer noch in Elternzeit und beziehe Elterngeld. ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...