Frage: Kündigung nach der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, am 31.05 endet meine 2jährige Elternzeit. Ich bin in einem Hotel als Rezeptionistin beschäftigt. Habe einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag. Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, weil er keinen Platz mehr für mich hat? MfG

von sanska5461 am 30.03.2022, 20:40



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit

Hallo, das kommt darauf an, wie viel Arbeitnehmer er hat. Wenn er mehr als zehn Arbeitnehmer hat, gilt das Kündigungsschutzgesetz. Dann braucht er einen Grund für die Kündigung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2022



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit

Du musst deinen Vertrag wie vorher nach der ez erfüllen können. Kannst du das nicht, musst du einen neuen Vertrag verhandeln. Du hast Anrecht auf deinen bzw einen gleichwertigen Platz wenn du nicht erfüllen kannst und die Verhandlungen zu keinem Erfolg führen, musst du kündigen. Der AG muss dir halt o g. Optionen geben. Er wusste dass du zurück kommst.

von mellomania am 30.03.2022, 21:14



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit

Nach der ez hast du keinen Kündigungsschutz mehr so wie während der EZ. Der AG kann an sich schon kündigen, inwieweit er das begründen muss und welche Hürden es für ihn gibt, weiß ich nicht. Möchtest du ohne EZ vollzeit zurück? Oder wäre es eine Option die ez zu verlängern und tz zu arbeiten? Dann wäre dein Kündigungsschutz noch da...

von mellomania am 30.03.2022, 21:40



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit

Es geht mir tatsächlich nur darum, ob er mich kündigen darf, weil er Ersatz gefunden hat. Ob sowas als Grund gilt bei so einem Vertrag.

von sanska5461 am 31.03.2022, 09:21



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit

die frage ist, ob er dies als grund tatsächlich angeben würde oder es auf betriebliche gründe schiebt. an sich kann jeder gekündigt werden, auch wenn man einen festvertrag hat. warten wir mal, ob dies jemand speziell weiß. was wäre wenn du die ez noch verlängerst und somit den kündigungsschutz erhältst? dann hat er ein jahr zeit, den platz zu schaffen..und du kannst, wenn dir das reicht, tz bei ihm oder woanders arbeiten wenn er zustimmt...als notnagel sozusagen

von mellomania am 31.03.2022, 10:12



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit

Nein, der Umstand, dass dein AG einen Ersatz für Dich gefunden hat, ist kein Kündigungsgrund. Er wusste, wie lange Elternzeit besteht und wann Du wieder arbeiten gehst. er hätte auch jemanden befristet einstellen können. Aber selbstverständlich kann ein AG Dich grundsätzlich kündigen, ab dem 1. Tag nach Ende deiner Elternzeit. Auf Verlangen muss er auch den Grund dafür nennen. Ob eine eventuelle Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht, kann man pauschal und für die Zukunft nicht sagen. Übrigens: Lass Dich bitte nicht von meiner Vorrednerin verunsichern. Für Deine Frage spielt es überhaupt keine Rolle, ob dein Kind betreut ist, ob Du Vollzeit arbeiten willst oder nicht. Auch der Umstand, dass Du ebenso zur Erfüllung Deiner Pflicht aus dem Vertrag verpflichtet bist, spielt für Deine Frage gar keine Rolle. Das sind alles komplett andere Themen.

von Berlin! am 31.03.2022, 11:03



Antwort auf: Kündigung nach der Elternzeit

Ruhig bleiben. Gehört dazu :-) sinnfrei ständig so zu schreiben.

von mellomania am 31.03.2022, 11:08



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