Frage:
Kündigung nach der Elternzeit
Sehr geehrte Frau Bader,
am 31.05 endet meine 2jährige Elternzeit. Ich bin in einem Hotel als Rezeptionistin beschäftigt. Habe einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag. Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, weil er keinen Platz mehr für mich hat?
MfG
von
sanska5461
am 30.03.2022, 20:40
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Kündigung nach der Elternzeit
Hallo,
das kommt darauf an, wie viel Arbeitnehmer er hat. Wenn er mehr als zehn Arbeitnehmer hat, gilt das Kündigungsschutzgesetz. Dann braucht er einen Grund für die Kündigung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2022
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Kündigung nach der Elternzeit
Du musst deinen Vertrag wie vorher nach der ez erfüllen können. Kannst du das nicht, musst du einen neuen Vertrag verhandeln. Du hast Anrecht auf deinen bzw einen gleichwertigen Platz wenn du nicht erfüllen kannst und die Verhandlungen zu keinem Erfolg führen, musst du kündigen. Der AG muss dir halt o g. Optionen geben. Er wusste dass du zurück kommst.
von
mellomania
am 30.03.2022, 21:14
Antwort auf:
Kündigung nach der Elternzeit
Nach der ez hast du keinen Kündigungsschutz mehr so wie während der EZ. Der AG kann an sich schon kündigen, inwieweit er das begründen muss und welche Hürden es für ihn gibt, weiß ich nicht. Möchtest du ohne EZ vollzeit zurück? Oder wäre es eine Option die ez zu verlängern und tz zu arbeiten? Dann wäre dein Kündigungsschutz noch da...
von
mellomania
am 30.03.2022, 21:40
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Kündigung nach der Elternzeit
Es geht mir tatsächlich nur darum, ob er mich kündigen darf, weil er Ersatz gefunden hat. Ob sowas als Grund gilt bei so einem Vertrag.
von
sanska5461
am 31.03.2022, 09:21
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Kündigung nach der Elternzeit
die frage ist, ob er dies als grund tatsächlich angeben würde oder es auf betriebliche gründe schiebt. an sich kann jeder gekündigt werden, auch wenn man einen festvertrag hat. warten wir mal, ob dies jemand speziell weiß. was wäre wenn du die ez noch verlängerst und somit den kündigungsschutz erhältst? dann hat er ein jahr zeit, den platz zu schaffen..und du kannst, wenn dir das reicht, tz bei ihm oder woanders arbeiten wenn er zustimmt...als notnagel sozusagen
von
mellomania
am 31.03.2022, 10:12
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Kündigung nach der Elternzeit
Nein, der Umstand, dass dein AG einen Ersatz für Dich gefunden hat, ist kein Kündigungsgrund. Er wusste, wie lange Elternzeit besteht und wann Du wieder arbeiten gehst. er hätte auch jemanden befristet einstellen können.
Aber selbstverständlich kann ein AG Dich grundsätzlich kündigen, ab dem 1. Tag nach Ende deiner Elternzeit.
Auf Verlangen muss er auch den Grund dafür nennen.
Ob eine eventuelle Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht, kann man pauschal und für die Zukunft nicht sagen.
Übrigens:
Lass Dich bitte nicht von meiner Vorrednerin verunsichern. Für Deine Frage spielt es überhaupt keine Rolle, ob dein Kind betreut ist, ob Du Vollzeit arbeiten willst oder nicht. Auch der Umstand, dass Du ebenso zur Erfüllung Deiner Pflicht aus dem Vertrag verpflichtet bist, spielt für Deine Frage gar keine Rolle. Das sind alles komplett andere Themen.
von
Berlin!
am 31.03.2022, 11:03
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Kündigung nach der Elternzeit
Ruhig bleiben. Gehört dazu :-) sinnfrei ständig so zu schreiben.
von
mellomania
am 31.03.2022, 11:08