Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen Minijob in einem Buchversand (Internetantiquariat) und bin ohne Vertrag angestellt. Nun wurde letzte Woche die Schwangerschaft festgestellt, jedoch sieht es seit heute nicht sehr gut aus für die Entwicklung des Kindes. O-Ton Frauenarzt: ich soll von einer Fehlgeburt ausgehen. Heute war ich arbeiten, habe meiner Chefin ehrlich gesagt was los ist und dass ich darum bitte solange ich noch schwanger bin (man hat ja immer noch Hoffnung) keine Kisten schleppen zu müssen. Diese wiegen zwischen 15-20 kg. Daraufhin hat sie mich rausgeschmissen. Leute wie mich könne sie nicht gebrauchen, Rechte hab ich eh nicht. Ich weiss, dass ein Minijobber die gleichen Rechte hat wie bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Sie meint aber das wäre nur ein Gesetz was "freiwillig" umgesetzt werden darf und sie würde das defitiv nicht. Durfte sie mich heute kündigen ??? Ich habe ja auch nichts schriftliches und auch wenn eine Fehlgeburt ansteht bin ich derzeit ja immer noch schwanger. Vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Katja
Hallo, 1. Sie kann Sie in der SS nicht rauswerfen - Sie haben alle normalen Schutzrechte 2. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt u einen RA vor Ort -SCHNELL 3. Eine Kündigung bedarf der Schriftform - mündlich ist nicht wirksam. Gehen Sie schnellstens zum FA u klären Sie, ob in der körperlichen/ psychischen Belastung nicht ein Beschäftigungsverbot angesagt ist. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
wenn ich so einen Quatsch höre, das Gesetz kann "freiwillig" umgesetzt werden. Ein Arbeitsverhältnis besteht schon, da Du regelmäßig Dein Gehalt bekommst. Zu Deinen Fragen, Sie darf dich nicht rausschmeissen, da Du ss bist. Geh zum Frauenarzt und laß Dir die SS bestätigen, und das legst Du ihr Schriftlich vor. Das hab ich auch noch gefunden... Google mal, da gibt es viele Antworten Hallo bussybaerle, du stehst ab sofort genauso unter Mutterschutz wie eine normal Beschäftigte, d.h. man kann dir a) nicht mehr kündigen, du darfst b) bestimmte Arbeiten (schwer heben) nicht mehr durchführen. Während der Mutterschutzfrist muss dir der Arbeitgeber weiter den durchschnittlich Monatslohn = € 400,- zahlen. Da der Arbeitgeber eine Pauschale an die Knappschaft abführt ist es gut zu wissen: in dieser Pauschale ist insbesondere das "Risiko" einer Schwangerschaft und deren Kostenabdeckung enthalten, d.h. der Arbeitgeber hat dadurch keine Nachteile, denn deinen Lohn übernimmt die Knappschaft. Falls die Firma Probleme macht, kannst du dich ja auch direkt an die Bundesknappschaft wenden (ist bundesweit für alle 400,- €-Jobber zuständig, egal in welcher Branche die arbeiten). Eine schöne entspannte Schwangerschaft - du must deinem Arbeitgeber übrigens noch nicht mitteilen, dass du schwanger bist, kannst auch noch etwas warten, z.B. bis Ende des dritten Monats. Der Arbeitgeber erfährt nicht, ab wann du das weißt. Selbst wenn er dir kündigt, hättest du noch 14-Tage Zeit, ihm die Schwangerschaft mitzuteilen und hättest entsprechend Kündigungsschutz.
Mitglied inaktiv
Danke erstmal für Deine antwort. So hab ich mir das auch gedacht und auch so im Internet gelesen. Die Frage stellt sich mir derzeit nur weil ich ja vermutlich eine FG haben werde (weil mein HCG immer weiter absinkt). Der Arzt bestätigt doch erst eine SS wenn eine Herzaktion da ist oder ? Idealerweise schlag ich mich grad auch mit einem Vertretungsarzt rum, meiner ist erst am Montag wieder da. Habe jetzt mal einen Termin beim Anwalt gemacht. Mein Schicksal ist grad schlimm genug, da muss ich mich nicht noch von so einer "Dame" ärgern lassen. lg Katja
Mitglied inaktiv
Sorry ich muss noch eine konkrete Frage dazu schreiben: Das Mutterschutzgesetz greift doch für mich solange ich schwanger - egal ob intakt oder nicht ? Vielen Dank Katja
Mitglied inaktiv
wie vielte Woche biste denn? Ansonsten würdest Du nur die Zeit etwas hinauszögern, weil kündigen kann Sie dir ja. dir stehen übrigens auch 20 Tage (bei 5 Tage Woche) Urlaub zu LG Peeka
Mitglied inaktiv
Bin in der 6. Woche !
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für Ihre Antwort ! lg Katja
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