Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung in elternzeit

Frage: Kündigung in elternzeit

BenniMama

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Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich, im zweiten Jahr elternzeit, welche anfang Januar endet. Aufgrund Vorkommnisse auf der Arbeit würde ich aber nur ungerne wieder dorthin zurück und spiele mit den Gedanken zu kündigen. Da, wie gesagt, ich im zweiten Jahr EZ bin, und nur Basis elterngeld hatte, beziehe ich zurzeit kein Geld. Mein Mann ist zurzeit im Krankengeld womit wir aber bisher relativ gut auskommen, dieses läuft aber jetzt auch bald aus. Meine Frage, wenn ich zum Ende der elternzeit kündige verläuft sich die Kündigungsfrist auf drei Monate? Wenn ich jetzt aber einfach schon kündigen würde, mitten drin, nur 1 Monat? Versteh ich das richtig? Und wenn ich dann zum Amt gehen würde,wäre die 3 Monatsgehalt Sperrung ab kündungsdatum? Veispiel: Ich kündigen jetzt im März, zum 1.04. Und würde mich arbeitslos melden, würde ich trotzdem ab dem 01.08. Alg1 beziehen können? Oder muss ich wenn ich jetzt kündigen trotzdem 3 Monate nehmen sprich zum 01.06. Plus sperre 01 09.? Ich mein, dadurch das ich zurzeit ja eh nix beziehe, käme ich damit ja eig generell besser als bis ende meiner EZ zu warten? Und wird mein Mann irgendwie mit angerechnet?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat man nur, wenn man tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Die Sperre zählt also ab dem Monat, wo das bei Ihnen tatsächlich der Fall ist. Ob Sie tatsächlich eine Sperre bekommen, hängt davon ab, welche Begründung es für die Kündigung gibt und wie der Sachbearbeiter dies bewertet. Sie werden also nachweisen müssen, dass jemand anderes das Kind betreut. Ob dies ihr Mann sein kann hängt von der Art und Schwere der Erkrankung ab. Liebe Grüße NB


Suomi

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Wenn Du während der EZ kündigen möchtest, gilt Deine Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag. Ansonsten genau zur EZ Ende die 3 Monate. Ob Du gesperrt wirst oder nicht hängt teilweise vom Sachbearbeiter dort ab. Suchst Du denn aktuell schon was neues? Kann Dein Mann das Kind betreuen sie daß Du auch tatsächlich arbeiten könntest? ALG1 setzt Arbeitsfähigkeit voraus und dazu muss das Kind natürlich irgendwie betreut sein.


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