Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader Z.Zt. befinde ich mich in Elternzeit, diese wäre noch bis August 2009. Erwarte aber jetzt im September 2009 mein 2. Kind. Die Elternzeiten würden sich also quasi überschneiden. Ich habe einen festen Vetrag in meinem Betrieb. Habe dort bis zur ersten Geburt 1,5 Jahre fest gearbeitet. Meine Frage ist jetzt: Kann ich kündigen oder wäre es vielleicht besser mich kündigen zu lassen? Denn aus finanziellen Gründen würde uns das ALG guttun. Und in die Firma zurück wollte ich sowieso nur im Notfall. Steht mir eigentlich in der Elternzeit ALG zu? Hat dies Auswirkungen auf das Elterngeld fürs 2. Kind? Vielen Dank.
Hallo, Sie bekommen nur dann ArbGeld I, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was ja bei der Betreuung der Kinder nicht der FAll ist. Hinzu kommt eine Sperre wegen Eigenkündigung. DEr Ag darf nciht kündigen wegend er SS und der EZ. Ich würde an Ihrer Stelle nicht kündigen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
1. ALG 1 bekommst du nur, wenn du dich dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 Stunden zur Verfügung stellst ( ohne Betreuung schlecht möglich und durch die zweite Schwangerschaft fast undenkbar). 2. Dein AG darf dich während der EZ nicht kündigen und durch die Geburt deines zweites Kindes verlängert sich dieser Kündigungsschutz entsprechend! 3. Da du im September dein zweites Kind bekommst wäre es mehr als unverständlich, warum du selbst kündigen würdest. Dein Mutterschutz fürs zweite Kind beginnt ja 6 Wochen vor der Geburt, also irgendwann im August nehme ich an 4. ALG 2 wäre die nächste Möglichkeit, insofern ihr Anspruch hättet. Ich würde einfach mal bei der ARGE vorsprechen.
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