Hallo Frau Bader, ich bin bis einschl. Oktober in der Elternzeit, die ich bereits einmal verlängert habe. Danach will ich gerne Teilzeit 30 Wochenstunden arbeiten (jetzt arbeite ich 24 Stunden in der Elternzeit, bin Kinderärztin in KLinik. )Eine Verlängerung der Elternzeit mit 30 Wochenstunden geht nicht, da noch ca. 20 Stunden pro Woche Bereitschaftsdienste dazukommen. Da es möglich sein kann, das die KLinik den Teilzeitwunsch ablehnt, bleibt mir nichts weiter als zu kündigen. Was bedeutet das für die Kündigungsfrist? Zählen wenn ich jetzt kündigen würde die restlichen Monate Elternzeit was die Kündigungsfrist angeht mit? Im schlimmsten Falle könnte das doch bedeuten das ich an meinen alten Vertrag (40 Stunden plus Bereitschaftsdienste) zumindestens für die Zeit der Kündigungsfrist gebunden bin, oder? Was müssen fürGründe vorliegen, damit ein Gesuch nach Teilzeitarbeit nach der Elternzeit abgelehnt werden kann? Die Fromulierung das der Arbeitsablauf nicht gefährdet oder behindert werden darf ist ja sehr "schwammig" wenn sie wissen was ich meine. Vielen Dank für Ihre Antwort. Susi
Mitglied inaktiv - 28.07.2007, 13:30