Nike7
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis Ende März im zweiten Jahr der Elternzeit (zwei Jahre habe ich beantragt) und möchte nun bei einem anderen AG auf 450,- € Basis arbeiten, dazu habe ich auch das Okay von meinem AG, da dieser mir dies nicht anbieten kann. Da ich auch nach März nur auf 450,- Euro Basis arbeiten möchte, frage ich mich ob ich zum Ende der Elternzeit kündigen kann ohne dass es Probleme mit der Einkommensgrenze von 5400 Euro gibt, oder hat dies nichts miteinander zu tun? Man hat doch Anspruch auf den Urlaub aus dem Mutterschutzzeitraum, dieser müsste dann doch ausbezahlt werden, ist das richtig? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, enn die Verdienstgrenze in gelegentlichen Ausnahmefällen und aus nicht vorhersehbaren Gründen überschritten wird, tritt keine Versicherungspflicht ein. Als “gelegentlich” gilt das Überschreiten der Verdienstgrenze in maximal zwei Monaten innerhalb eines Jahres. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Mal eine ehrliche Frage, warum um Gottes Willen willst Du kündigen? Du hast das OK deines AG innerhalb der Ez woanders zu arbeiten. dann mach das auch. Bis zu 30 Std darfst Du - egal wie hoch der verdienst ist. Ab 450 € musst Du halt nur die entsprechenden Beiträge wie Krankenversicherung, renten usw zahlen. Du bis ab März im 3ten Jahr was Du bisher nicht beantragt hast. Na und?. Dann meldest Du das 3te Jahr auch noch an und arbeitest ein weiters Jahr in EZ bei dem anderen AG. Zur Verlängerung und das 3te Jahr brauchst Du das OK des AG nicht, nur dafür woanders zu arbeiten. Und mit welcher Begründung sollte er das für das 3te jahr verweigern wenn er es für das 2te erlaubt? Bis März 2018 arbeitest Du dann auf 450 € Basis woanders, hast den eigentlichen Job bei deinem AG noch in der Hinterhand (der ruht ja in der EZ) und kannst Dich dann entscheiden wieder VZ einzusteigen bei dem eigentliche AG, oder auch in TZ oder komplett woanders zu arbeiten. Und dann kannst Du auch schauen was mit dem Urlaub aus dem Mutterschutz passiert.
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