diddl-23
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde gerne bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit von 3 jahren mit Option nach 1 Jahr auf Teilzeit beantragen. Meine Frage: wenn ich mir mit meinem Chef nicht einig werde ueber die Teilzeit nach einem Jahr ( er verweigert es, oder zu viele Std etc) Kann ich dann auch während der Elternzeit kuendigen ? Erlischt dann ab dem Zeitpunkt der Kuendigung die Elternzeit ? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung Mfg
Hallo, na klar. Oder Sie suchen sich mit Zustimmung des AG in der EZ eine TZ-Arbeit bei einem anderen AG liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du kannst innerhalb der EZ mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Zum Ende der EZ beträgt die Kündigungsfrist IMMER 3 Monate. Sollte vertraglich keine Kündigungsfrist festgelegt worden sein, gilt die tarifliche Kündigungsfrist. Solltest Du keinem Tarifvertrag unterliegen gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Der Zeitpunkt kann wesentlich früher gewählt werden, daraus entsteht kein Schaden (also die EZ endet erst zu dem Datum zu dem gekündigt wird, nicht an dem Tag an dem man die Kündigung einreicht). LG Sabine
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