Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung in der Schwangerschaft wegen Verlegung der Konzernzentrale

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung in der Schwangerschaft wegen Verlegung der Konzernzentrale

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Hallo, ich bin beim Baummarktkonzern Praktiker seit 2005 beschäftigt. Heute wurde in einer Betriebsversammlung mitgeteilt, dass man sich nun mit Betriebsrat im Interessenausgleich und mit Sozialplan darauf geeinigt hat, dass die Konzernzentrale aus dem Saarland in das 600km entfernte Hamburg verlegt wird. Der Umzug soll bis spätestens 30.06.2012 abgeschlossen sein. Selbstverständlich stellt man allen Arbeitnehmern frei mit nach Hamburg zu gehen. Für mich kommt dies jedoch nicht in Frage, da mein Partner hier beruflich gebunden ist und ich im 3. Monat schwanger bin. Leider trifft es meine Abteilung als erstes, und es wurde angekündigt dass in den nächsten Wochen persönliche Gespräche geführt werden in denen man gefragt werden wird ob man mit nach Hamburg geht. Wer nicht mitgeht erhält somit die Kündigung. Aufgrund der Schwangerschaft hatte ich ja besonderen Kündigungsschutz. Jedoch gibt es hier ja Ausnahmen. So teilte der Anwalt des Betriebsrates mit, dass dieser besondre Kündigungsschutz hier durch die Ausnahme, dass es sich um eine "Betriebsstilllegung" hält mit Zustimmung (die in diesem Grund ja wahrscheinlich ist) der Aufsichtsbehörde, nicht greift und man die Kündigung bekommt. Jetzt ist mir klar, dass dies ein Grund sein kann. Meine gedankliche Schwierigkeit hierbei ist jedoch, das Teile wie Rechnungswesen, Personal und IT im Saarland bleiben sollen und nach dem 30.09.2012 outgesourced werden. Für mich im Verständnis bedeutet dies, dass es keine komplette Betriebsstilllegung ist, oder? Klar steht im Gesetzestext, dass auch Teilstilllegungen zur Kündigung in der Schwangerschaft führen kann. Nun zu meinen persönlichen Daten: Ich habe 6 Jahre Betriebszugehörigkeit, würde zum 24. Juli 2012 in Mutterschutz gehen. Was mache ich nun also wenn ich in wenigen Wochen im persönlichen Gespräch gefragt werde ob ich mit nach Hamburg gehe. Sage ich nein, wird der Arbeitgeber sicher einen Antrag auf Kündigung bei der Aufsichtsbehörde einreichen und diesen aller Wahrscheinlichkeit ja auch genehmigt bekommen oder? Schließlich ist mein "Arbeitsplatz" ja dann nicht mehr im Saarland, der Betrieb im Saarland ist ja demnach durch Teilstilllegung eingestellt. Was ist wenn ich sage ich kann mir vorstellen nach Hamburg zu gehen jedoch erst nach meiner Elternzeit in zwei Jahren? Muss ich dann bis zu meinem Mutterschutz auch schon nach Hamburg pendeln, oder ist mir dies aufgrund der Distanz von 600km in der Schwangerschaft nicht zuzumuten. Zudem habe ich hier ja schließlich noch 25 Arbeitstage welche ich in Anspruch nehmen werde vor meinem Mutterschutz und werde Arzttermine und Termine mit der Hebamme, dem Krankenhaus und Co. in Anspruch nehmen müssen. Man kann doch nicht erwarten, dass ich mir in Hamburg einen neuen Arzt suche und mein Partner nur am Wochenende sehe und er an den Untersuchungen nicht teilnehmen kann. Auf Ihre Antwort bin ich sehr gespannt und im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen! MfG J.K.


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