Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bade, ich habe eine grundsätzliche Frage zum Thema Kündigung einer Planstelle. Ich bin Beamtin in Niedersachen (Gymnasiallehrerin A 13) und habe das Angebot einer Postdoktorandestelle an der Uni Bremen (BAT 2a, befristet auf zwei Jahre). Dafür kann man ja nun eigentlich keine Planstelle kündigen, sondern man lässt sich beurlauben ohne Bezüge. Die Landesschulbehörde hat meinen Antrag auf Sonderurlaub für diese Stelle abegelehnt. Es handelt sich um eine Fachdidaktikstelle, ich bin promovierte Fachdidaktikerin und strebe eine wissenschaftliche Karriere an. Schulpraxis, wie ich sie auf meiner Planstelle schon erworben habe, gehört auch zum Qualifikationsprofil für eine Fachdidaktikprofessur. Grundsätzlich gibt es ja das Instrument des Sonderurlaubs ohne Bezüge, aber die Schulbehörde will ihn mir (mit Hinweis auf Unterrichtsausfall) nicht gewähren, obwohl ich ohnehin nur sehr reduziert arbeite wegen meiner kleinen Kinder. Rechtlich gibt es wohl keine Möglichkeit, den Sonderurlaub zu erzwingen. Als letzte Möglichkeit: was passiert eigentlich, wenn ich meine Planstelle als Beamtin kündige? In Bezug auf Pension? Und was, wenn ich in einigen Jahren wieder in ein Beamtenverhältnis komme, z.B. auf einer Professur? Werden dann die alten Zeiten für die Pension irgendwie mitgerechnet? Ich will eigentlich diesen Schritt nicht tun, aber ich möchte mal wissen, welche rechtlichen Konsequenzen es hätte, wenn ich die Planstelle tatsächlich kündigen sollte. herzlichen Dank, Christiane
Hallo, bitte Hinweise lesen. Hier gibt es keine allgemeine Rechtsberatung. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ChristianE, wenn Du aus dem Beamtenverhältnis ausscheidest, wirst Du für die vergangene Dauer des Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA) nachversichert. Das ist, was Deine altersversorgung betrifft, für Dich mit Nachteilen vebunden, da Du nur in der BfA, nicht aber in der ZVK nachversichert wirst. Also ist Deine Altersversorgung später geringer als die eines vergleichbaren VerwaltungsANGESTELLTEN, da dieser sowohl die gesetzliche BfA-Rente als auch die Zusatzrente für den öD aus der ZVK bezieht. Soviel zur Altersversorgung. Und ob Du später noch einmal das Glück hast, erneut verbeamtet zu werden, steht noch in den Sternen...es gibt ja dann altersmäßige und gesundheitliche Hürden...und selbst wenn Du erneut verbeamtet würdest, fängst Du dann "pensionsmäßig" wieder bei Null an, denn eine einmal durchgeführte Nachversicherung in der gesetzlichen RV kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Also überlege es Dir gut! Um Deine Pensionsansprüche zu behalten, darf Dein Beamtenverhältnis nur RUHEN, aber niemals ENDEN! Dazu genügt schon ein einziger Tag! Gleiches gilt für Deinen Beihilfeanspruch. Also überlege es Dir gut! Du kannst Dir dies ja bei Deiner Besoldungsdienststelle von einem Personalsachbearbeiter einmal genau erklären lassen. Ich bin im Verhältnis zu Dir nur ein kleines Licht (Kommunalbeamtin mit A12), aber mit diesen Dingen kenne ich mich ein klein wenig aus und würde selbst nicht im Traum daran denken, aus dieser Laufbahn auszusteigen - die Sicherheit, die hohen Bezüge und die Kranken- und Altersversorgung sind in der heutigen Zeit mehr als Gold wert... Ich würde an Deiner Stelle eher versuchen, Himmel und Hölle in Bewegung zu setzen, um doch eine Beurlaubung zu erhalten, notfalls über einen Fachanwalt für öffentliches Dienstrecht oder unter Zuhilfenahme des Deutschen Beamtenbundes, die selbst versierte Justitiare haben oder Dir auch geeignete Fachanwälte für Dein PLZ-Gebiet benennen können. Ich drücke Dir fest die Daumen!
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