Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung durch Dienstnehmer+Schwangerschaft

Frage: Kündigung durch Dienstnehmer+Schwangerschaft

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich habe vor einer Woche meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich die Firma verlassen möchte und habe mit ihm vereinbart, dass wir uns einvernehmlich trennen werden. Etwas Schriftliches hierzu gibt es noch nicht, wir haben bisher alles lediglich mündlich vereinbart. Nun ist es so, dass ich seit ein paar Tagen weiß, dass ich schwanger bin - ich möchte das Kind austragen. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber kann ich ja 5 Tage nach der Kündigung dem Arbeitgeber noch mitteilen, dass ich schwanger bin und es ist die Kündigung dann rechtsungültig. Gibt es so eine oder eine ähnliche Schutzfrist auch bei Kündigung durch den Dienstnehmer bzw. bei mündlich vereinbarter einvernehmlichen Lösung?! Wenn Ja, welche Fristen muß ich einhalten?! Geplant war eigentlich, dass ich den Job wechsel. Nur: einen anderen Job kann ich ja nicht annehmen, denn ich muss ja bei der Einstellung bekanntgeben, dass ich schwanger bin, oder?! Wenn dem so ist, dann wird mich niemand einstellen. Ich muss mich also arbeitlos melden. Habe ich ganz normal Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich mich als bereits Schwangere arbeitslos melde?! Danke im Voraus für Ihre Antwort! Mfg - Lucy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, tut mir leid-ich weiß noch nicht mal, ob sie anders sind. Hier in D muss eine Kündigung schriftlich erfolgen. Klären Sie doch mal, ob das bei Ihne auch so ist. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Entschuldigung!!! Ich habe erst jetzt gesehen, dass das eine deutsche Internetseite ist, ich bin aber aus Österreich, die Gesetze werden anders sein! Danke trotzdem! Mfg - Lucy


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