SveDaJay15
Guten Abend Frau Bader, über die Suchfunktion konnte ich leider nichts passendes zu meiner Frage finden. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich bin während der Elternzeit umgezogen und habe mir hier eine neue Arbeitsstelle gesucht. Daraufhin habe ich entsprechend bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt. Mit der neuen Stelle, die ich in Teilzeit begonnen habe, habe ich vom Basiselterngeld in Elterngeld Plus gewechselt. Somit endet meine Elternzeit jetzt erst zum 19.5. statt 19.3. Nun hat sich die neue Arbeit jedoch als nicht so toll entpuppt wie ich mir das vorgestellt habe. Ich gehe immer mit einem schlechten Gefühl zur Arbeit, weil mir die Tätigkeit an sich nicht gefällt. Nun überlege ich selbst zu kündigen, damit ich z.B. Vorstellungsgespräche besser wahrnehmen kann, da diese meistens während der Arbeitszeit stattfinden. Wenn ich jetzt aber selbst kündige und ich bis zum Ende der Elternzeit keine neue Stelle finde, bekomme ich dann für das Arbeitslosengeld eine 3-monatige Sperre? Ich habe schon mit meinem jetzigen Arbeitgeber gesprochen, dass mir die Arbeit nicht gefällt. Mein Chef möchte mich eigentlich nicht verlieren, kann mir aber auch keine alternative Tätigkeit anbieten. Vielen Dank für Ihre Bemühung.
Hallo, haben Sie denn beim neuen AG die EZ beantragt? Wenn Sie kündigen, können Sie nach der Sperre ArbGeld 1 beantragen, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
mellomania
Nachfrage: durch die Kündigung beim alten AG hast du keine elternzeit mehr. Oder hast du beim neuen AG neue ez mit einer auf diese befristete tz angemeldet?
SveDaJay15
Ääääh, jetzt bin ich verwirrt. Ich habe der Elterngeldstelle die neue Arbeitsstelle gemeldet. Mit dem neuen Arbeitgeber habe ich einen normalen Arbeitsvertrag mit den entsprechenden Arbeitszeiten abgeschlossen. Hätte da irgendwo etwas mit der Elternzeit drinstehen müssen? Elterngeld bekomme ich ja trotzdem noch.
mellomania
Durch die Kündigung ist die elternzeit rum. Hat mit elterngeld aber nix zu tun. Du hast nun einfach einen tz Vertrag. Ich würde mir was neues suchen bevor ich kündige damit das nahtlos klappt. Der Schutz der elternzeit ist rum, daher gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen
cube
Da du mit dem neuen AG keine EZ vereinbart hast, bist du ganz normale Arbeitnehmerin. Kündigst du, bist du "ganz normal" arbeitslos. Ohne AG erst recht keine EZ. Dementsprechend würde eine Eigenkündigung auch eine Sperre nach sich ziehen. Die Zahlung von Elterngeld ist nicht gleichbedeutend mit Elternzeit. Das ist doof gelaufen. Ich würde mir aus der ungekündigten Position heraus einen neuen Job suchen.
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