Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung durch AG während Elternzeit / Teilzeittätigkeit bei neuen AG

Frage: Kündigung durch AG während Elternzeit / Teilzeittätigkeit bei neuen AG

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich nutze zur Zeit die Elternzeit. Mir bietet sich jetzt die Möglichkeit eine Teilzeittätigkeit bei einem anderen AG aufzunehmen.Bei der Rückfrage nach einer Genehmigung für die Teilzeittätigkeit habe ich erfahren, daß ich aufgrun eines Insolvenzverfahrens meines alten AG nach Bestätigung des GAA die Kündung erhalten werde. Damit verliere ich den Vertragspartner für meine vereinbarte Elternzeit, und die neue Teilzeittätigkeit steht ja dann nicht mehr im Rahmen der Elternzeit, sondern wird über einen unabhängigen neuen Arbeitsvertrag geregelt. Da ich hinsichtlich meiner sozialen Absicherung keine Fehler machen möchte, folgende Fragen. 1. Wie gewährleiste ich am besten, daß meine Ansprüche auf Arbeitslosengeld (aktuell noch auf meine Vollzeitstelle berechnet) nicht verloren gehen? Muß ich mich arbeitslos melden und erst im Anschluß die Teilzeitstelle aufnehmen? 2. Besteht die Möglichkeit bei Arbeitslosigkeit auch Teilzeit zu arbeiten? Welche Grenzen (Zeit/Gehalt) existieren? 3. Falls die beiden ersten Punkte möglich sind, welche Voraussetzungen müssen für Vermittelbarkeit zu einer Vollzeitstelle dem Arbeitsamt dargelegt werden? Für Ihre Bemühungen im voraus herzlichen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Monika, 1. Die behalten Sie nur, wenn Sie tatsächlich für eine ganze Stelle zur verfügung stehen. Sie müssen dann einen Nachweis über die Unterbringung des Kindes für den ganzen Tage bringen. Wenn das möglich ist und Sie auch tatsächlich ganze Tage arbeiten wollen/ können, erhalten Sie trotz neuen Job evtl. Teilarbeitslosengeld, wenn Sie sich zunächst beim AA melden. 2. Ja, s.1). Die Zeit wird dann entsprechend angerechnet. 3.s.o. Gruß, NB 2.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...

Hallo Frau Bader,   ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen.  habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren.  Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin:  1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob  2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt")    Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...

Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024).  Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt.  Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...