Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung des AG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung des AG

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, während des MuSchu werde ich in eine andere Stadt umziehen (berufsbedingt wg. meines Mannes). Da ein Rück-Umzug zum jetzigen Wohnsitz nicht ausgeschlossen ist möchte ich bei meinem AG auch nicht kündigen. Muss ich meinem AG diesen Umzug mitteilen und wenn ja, wann? Kann er mir daraufhin kündigen obwohl die Chance besteht das ich bis Ablauf der EZ wieder in der Stadt bin und bei ihm arbeiten würde? Vielen Dank Nati


Mitglied inaktiv

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Wo Du Dich während deiner EZ aufhälst kann deinem AG völlig egal sein. Teile ihm Deine neue Adresse und die EZ mit. Mehr kann er nicht verlangen und auch nichst dagegen machen. Am dritten geburtstag deines Kindes mußt Du im Zweifel halt wieder auf der Matte stehen... Viele Grüße Désirée


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