Schnecke14
Hallo Frau Bader, ich bin vom AG gekündigt worden zum Ende April. Seitdem bin ich vom Allgemeinarzt krankgeschrieben ( z. Zt. ca 2,5 Wo). Ich bin jetzt schwanger (4. SSW). Die Kündigung ist ja jetzt unzulässig. Dem AG reiche ich eine SS-Attest ein. Ich kann auf Grund der psychischen Belastung - drohender Verlust es Kindes (Mobbing, Ablauf / Art und Weise der Kündigung etc.) dort nicht mehr arbeiten gehen (Betriebs- / MA-Klima gestört wegen Kündigung). Möchte mich vom Allgemeinarzt weiter krankschreiben lassen, bis 6 Wo voll sind. Im Anschluss daran würde mich der FA krankschreiben (vorerst weitere 6 Wo.). Habe ich in diesem Fall während der AU vom FA Lohnfortzahlungsanspruch (d.h. beginnt eine neue 6-Wo-Frist)? Kann ich mir vom Arzt ein BV ausstellen lassen? Vom FA oder Allgemeinarzt? Ist ein BV anfechtbar vom AG? Ist ein BV schon z.B. ab 7 SSW wegen den vorliegenden Umständen mäglich (Kündigug vom AG)? Meine FA meinte heute, dass ich in jedem FAll krankgeschrieben werde, jedoch muss ich dann auf Krankengeld bei Überschreiten der 6 Wo ausweichen. Ich möchte die finanziellen Einbußen vermeiden (niedrigeres Elterngeld bei Krankengeld). Es ist doch sicher nachvollziehbar, dass mein AG nicht begeistert ist, wenn seine Kündigung ins Leere läuft und er mich noch beschäftigen muss. Für mich würde dies in Stress, Spießrutenlaufen, Mobbing... ausarten, dem ich mich als Schwangere nicht aussetzen möchte. Was kann ich tun ???? Vielen Dank. VG Schnecke14
Hallo, vor Ablauf der 14 Tage Frist ab Kündigungserhalt müssen Sie das Attest vorlegen u der Kündigung widersprechen. Ich würde einen Koll. vor Ort aufsuchen! Ansonsten stellt sich die Fareg, ob nicht ein BV sinnvoller wäre. Das müssen Sie mit dem FA klären, er entscheidet das Liebe Grüsse, NB
arlett1978
Wenn die Kündigung 2,5 Wochen her ist, wie du schreibst, hast du Pech gehabt. Dann muss er die Kündigung nicht zurücknehmen. Denn das Attest über die Schwangerschaft muss bis 2 Wochen nach Bekanntgabe der Kündigung dem AG vorliegen. Manchmal verstehe ich wirklich, warum AG keine Frauen bis 40 einstellen.
Lina_100
Hallo, Das Problem dürfte sein, dass die Kündigung möglicherweise schon vor Bestehen der Schwangerschaft (jetzt erst 4. SSW) ausgesprochen worden sein dürfte. In diesem Fall schützt die später eingetretene Schwangerschaft nicht. Sollte zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft möglicherweise schon bestanden haben sollte unverzüglich = sofort die Benachrichtigung nachgeholt werden. LG
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...
Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss. 1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: ich bin mit Kind 2 bis zum 8.10.26 in Elternzeit. So jetzt habe ich mit meinem AG besprochen das ich zum 1.6.26 Teilzeit in Elternzeit für max. 32 Stunden die Woche arbeiten kommen möchte. Diese würden sich aufteilen in 1-2 Nachtdienste pro Woche und die anderen Stunden Tagsüber im Tag Dienst. (I ...
Mal eine Frage leider wurde ich zum 31.12.25 gekündigt . Nun habe ich bis jetzt auch noch nichts neues gefunden und habe jetzt vor kurzem Positiv getest und warte auf mein Frauenarzttermin im Februar. Ich habe mich in der Produktion beworben(schon bevor ich positiv getest habe)und in einer HNO Praxis(weil ich mfa gelernt habe)Zum Vorstellungsgesprä ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit