Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung AG - Schwangerschaft - BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung AG - Schwangerschaft - BV

Schnecke14

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Hallo Frau Bader, ich bin vom AG gekündigt worden zum Ende April. Seitdem bin ich vom Allgemeinarzt krankgeschrieben ( z. Zt. ca 2,5 Wo). Ich bin jetzt schwanger (4. SSW). Die Kündigung ist ja jetzt unzulässig. Dem AG reiche ich eine SS-Attest ein. Ich kann auf Grund der psychischen Belastung - drohender Verlust es Kindes (Mobbing, Ablauf / Art und Weise der Kündigung etc.) dort nicht mehr arbeiten gehen (Betriebs- / MA-Klima gestört wegen Kündigung). Möchte mich vom Allgemeinarzt weiter krankschreiben lassen, bis 6 Wo voll sind. Im Anschluss daran würde mich der FA krankschreiben (vorerst weitere 6 Wo.). Habe ich in diesem Fall während der AU vom FA Lohnfortzahlungsanspruch (d.h. beginnt eine neue 6-Wo-Frist)? Kann ich mir vom Arzt ein BV ausstellen lassen? Vom FA oder Allgemeinarzt? Ist ein BV anfechtbar vom AG? Ist ein BV schon z.B. ab 7 SSW wegen den vorliegenden Umständen mäglich (Kündigug vom AG)? Meine FA meinte heute, dass ich in jedem FAll krankgeschrieben werde, jedoch muss ich dann auf Krankengeld bei Überschreiten der 6 Wo ausweichen. Ich möchte die finanziellen Einbußen vermeiden (niedrigeres Elterngeld bei Krankengeld). Es ist doch sicher nachvollziehbar, dass mein AG nicht begeistert ist, wenn seine Kündigung ins Leere läuft und er mich noch beschäftigen muss. Für mich würde dies in Stress, Spießrutenlaufen, Mobbing... ausarten, dem ich mich als Schwangere nicht aussetzen möchte. Was kann ich tun ???? Vielen Dank. VG Schnecke14


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, vor Ablauf der 14 Tage Frist ab Kündigungserhalt müssen Sie das Attest vorlegen u der Kündigung widersprechen. Ich würde einen Koll. vor Ort aufsuchen! Ansonsten stellt sich die Fareg, ob nicht ein BV sinnvoller wäre. Das müssen Sie mit dem FA klären, er entscheidet das Liebe Grüsse, NB


arlett1978

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Wenn die Kündigung 2,5 Wochen her ist, wie du schreibst, hast du Pech gehabt. Dann muss er die Kündigung nicht zurücknehmen. Denn das Attest über die Schwangerschaft muss bis 2 Wochen nach Bekanntgabe der Kündigung dem AG vorliegen. Manchmal verstehe ich wirklich, warum AG keine Frauen bis 40 einstellen.


Lina_100

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Hallo, Das Problem dürfte sein, dass die Kündigung möglicherweise schon vor Bestehen der Schwangerschaft (jetzt erst 4. SSW) ausgesprochen worden sein dürfte. In diesem Fall schützt die später eingetretene Schwangerschaft nicht. Sollte zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft möglicherweise schon bestanden haben sollte unverzüglich = sofort die Benachrichtigung nachgeholt werden. LG


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