Schnecke14
Hallo Frau Bader, ich habe heute meine Kündigung vom AG erhalten (in der Probezeit). Spielen soziale Gründe eine Rolle (habe 1 Kind)? Muss der AG nachweisen, dass der Betriebsrat / Personalrat gehört wurde? Wie lange habe ich Zeit gegen die Kündigung vorzugehen / Einspruch einzulegen? Kann der AG in der Probezeit kündigen, wenn ich schwanger wäre? Ich weiß es allerdings noch nicht sicher - wahrscheinlich erst in ca 10 Tagen. Wäre die Kündigung dann überhaupt wirksam? Was muss ich veranlassen, wenn ich schwanger bin? Vielen Dank Viele Grüße Schnecke14
Hallo, wenn Sie schw sind, müssen Sie innerhalb von 14 T. ab Kündigung ein entsprechendes Attest vorlegen. In der Probezeit spielen soz. Gründe ansonsten keine Rolle. Liebe Grüsse, NB
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