Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird mein Arbeitslosengeld (14Monate Elternzeit,danach Kündigung AG)berechne

Frage: Wie wird mein Arbeitslosengeld (14Monate Elternzeit,danach Kündigung AG)berechne

CS83

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Hallo Frau Bader,ich z.Z. schwanger und möchte gerne 14 Monate Elternzeit nehmen,da mein Freund und ich keine gemeinsames Sorgerecht haben.Nach der Zeit werde ich höchstwahrscheinlich gekündigt.Wie berechnet sich mein ALG1,ich habe 6 Jahre bei meinem ABG.gearbeitet.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, am besten nehmen Sie drei Jahre EZ, dann sind Sie nicht kündbar u arbeiten evtl TZ in EZ. Das ArbGeld 1 bekommen Sie erst, wenn Sie dem Arbeitsmakt zur Verfügung stehen. Bei 14 Mo. nach dem alten Lohn. 14 Mo können Sie nur nehmen, wenn Sie nicht zusammen leben Liebe Grüße NB


Andrea6

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Der AG kann dich erst nach der Elternzeit kündigen: wenn du also 3 Jahre nimmst kannst du doch, wenn du schon von einer beabsichtigten Kündigung weißt, dir in dieser Zeit einen anderen AG suchen.


Bianca197

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Hallo, die Höhe deines ALG1 wird sich danach richten wieviele Stunden du nach der Elternzeit arbeiten kannst und willst. Berechnungsgrundlage ist dein Gehalt VOR der Elternzeit. Wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast und jetzt nur noch Teilzeit arbeiten willst, dann wird das Verhältnis berechnet zwischen alter und neuer Stundenanzahl. Beispiel: vor Elternzeit 40Std/Woche, nach Elternzeit 20 Std/Woche ergibt 40:20= 50%. Achte darauf, dass du Kinderbetreuung nachweisen musst für die Stunden! Also einen Kitavertrag, Vertrag mit Tagesmutter oder glaubhaft darlegen kannst wer auf das Kind aufpasst in der Zeit, die du arbeiten willst (Kindsvater, Oma etc.). Wenn du dir ganz sicher bist, dass du nach Ende der Elternzeit gekündigt wirst und du nicht direkt wieder Vollzeit arbeiten willst, empiehlt es sich die 3 Jahre Elternzeit anzumelden und gleichzeitig Teilzeit in Elternzeit für den Zeitraum nach dem 14.Lebensmonat bis Ende der Elternzeit (15.Lebensmonat bis 3.Geburtstag). Vorteil: Arbeitgeber kann dich in Elternzeit nicht kündigen. Du hast weiterhin die gesetzliche Krankenversicherung und wenn er dir die Teilzeit in Elternzeit verweigert, fordere die Freigabe anderswo in Teilzeit arbeiten zu können. Damit zur Arbeitsagentur und ALG1 beantragen und dann "in Ruhe" etwas Neues suchen. Hatte ein aehnliche Konstellation. Mein Arbeitgeber wollte mich auch loswerden. Er forderte nach 1 Jahr sollte ich in Vollzeit zurück kommen. Teilzeit ginge angeblich nicht. Ich hab dann die Freigabe gefordert, mit ALG1 im Rücken eine neue Teilzeitstelle gesucht und verdiene jetzt mehr pro Stunde als vorher. :-) Liebe Grüße Bianca


Mitglied inaktiv

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Nur weil ihr nicht verheiratet seit bist du nicht alleinerziehend. Auch Sorgerecht hat da nur begrenzt was mit zu tun.


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