Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung AG in Elternzeit / Aufhebung Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung AG in Elternzeit / Aufhebung Elternzeit

Nati81

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Hallo Frau Bader, ich bin seit Okt 2013 in Elternzeit, eingereicht beim aktuellen AG habe ich 2 Jahre. Dort bin ich unbefristet beschäftigt. Elterngeld beziehe ich für 1 Jahr bis Okt 2014. Wenn ich jetzt meinen alten Job kündige, habe ich die vertragliche Kündigungsfrist von 3 Mon? Kann ich z.B ab Sept 2014 bei einem anderen AG anfangen oder spricht etwas dagegen oder kann ich das mit einen Aufhebungsvertrag zu Sept in der alten Firma regeln? (Kündigen würde ich dann mit den 3 Mon. nämlich erst zu Ende Okt.) Die neue Firma möchte meine Elternzeit ohne weiteres nicht übernehmen, weil sie so keine Probezeit hat ("Elternzeit schlägt Probezeit') und überlegt stattdessen, mir ein befristetes Arbeitsverhältnis anzubieten, was nicht in meinem Interesse ist. Was ist die für mich beste Lösung, wenn ich ab Sept mit 20Std in die neue Firma einsteigen will? Kann ich die eingereichten 2 Jahre Elternzeit aufheben und dann nach 1 Jahr auslaufen lassen? Oder sollte ich versuchen, eine Erlaubnis vom aktuellen AG zu bekommen, damit ich woanders arbeiten kann? (Werden die mir bestimmt nicht geben!). Nur müsste ich dann nach 2 Jahren wieder in die Firma zurück? Was ist die beste Lösung für alle Beteiligten? Und was wäre, wenn ich z.B zu Sept schon in der neuen Firma arbeiten würde: wer zahlt meine Krankenversicherung oder kann ich so ohne weiteres nicht früher anfangen zu arbeiten? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe im Elternzeit-Dschungel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Elternzeit schlägt Probezeit kenne ich nicht. Mit dem Vertrag endet auch die EZ. Sie müssen beim neuen AG neue EZ beantragen. Wie Sie die Zeitverteilung machen, müssen Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen. Liebe Grüße NB


Nati81

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Hallo Frau Bader, Herzlichen Dank! der neue AG hat leider die Sorge, ich könnte nochmal Elternzeit neu beantragen und würde dann den vollen Kündigungsschutz genießen. Kann ich vertraglich festhalten, dass ich im 1. Jahr keine Elternzeit einreichen werde? Gibt es sowas? VG und danke


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