Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine Frage und zwar kann der AG eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn man sich in der Schwangerschaft befindet? Er beziéht sich auf den §26 BGB, was immer dieser § heißen soll! Habe ich den totzdem Anspruch aufmein Gehalt bis zum Ende meines Mutterschutzes? Ich befinde mich zur Zeit in meinem Resturlaub, bevor ich in den Mutterschutz gehe! Wie läuft das denn weiter muß ich mich jetzt arbeitslos melden? Ich war ja noch nie arbeitslos! Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre Antwort! Mit freudlichen Grüssen Sandrita
Hallo, er bezieht sich auf § 626 BGB-da müssen Sie sich was schlimmes zuschulden kommen lassen. Das Gewerbeaufsichtsamt muss zustimmen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Naja... also wenn er den §26 zitiert könntest Du neben Frau bader auch mal google bemühen... § 26 regelt u. a. den Vorstand eines Vereines... ist also im Vereinrecht zu finden. Was hat das mit deiner SS zu tun? Ich fürchte deine Informationen sind nicht gerade ausreichend. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo! Soweit ich informiert bin bist du ab bekannt werden deiner Schwangerschaft(egal ob du in der Lehre/Probezeit,etc..bist)unkündbar (natürlich wenn du dir nichts zu schulden kommen läßt und dann eben auch noch bei Beantragung der Elternzeit bis Ende der Elternzeit)und sollte er dir trotzdem kündigen kannst du sofort vors Arbeitsgericht gehen. Ciao Steffi
Mitglied inaktiv
Hallo Desireekk, glaubst Du etwa das ich das nicht getan habe!?!?! Das war mit das erste! Nur ich kann mit dem § nichts anfangen und die Frau Bader wahrscheinlich mehr, oder bist Du auch jemand den man nach Rechtsfragen und § fragen kann?
Mitglied inaktiv
Ich kann Fabianmama nur zustimmen, solange du dir nichts zu Schulden kommen lässt, bist du wärend der gesamten SS und deer Elternzeit unkündbar, es sei denn es ist ein sehr kleiner Betrieb (gklaube bis 5 Mitarbeiter) und es wäre für diesen wirtschaftlich nicht mehr tragbar oder sie melden Insolvenz. Geh mal aufs Arbeitsamt die können dir vielleicht auch weiter helfen und dir Tips für einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht geben. LG uNd Viel Glück!!
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