2mami2
Liebe Frau Bader, erst einmal vielen Dank für Ihre tolle Arbeit hier! Weil ich nach kurzer Anstellung schwanger geworden bin und in der Elternzeit vom ersten auch noch ein zweites Kind bekommen habe, ist mein Arbeitgeber sauer. Er blockt leider jeden Kontaktversuch ab. Alle kürzlichen Versuche, mit Blick auf das nahende Ende meiner zweiten zweijährigen Elternzeit mit ihm über die Rückkehr an den Arbeitsplatz oder eine sinnvolle Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu sprechen, sind gescheitert. Auf schriftliche Mitteilungen wird nicht reagiert, am Telefon sind die Chefs nicht zu sprechen. Nun habe ich mich dazu entschieden, einfach ein drittes Jahr Elternzeit anzumelden und mich in Ruhe nach einem neuen Job umzuschauen, den ich in TZ machen kann. Die siebenwöchige Frist für die Mitteilung kann ich problemlos einhalten. Fragen habe ich vor allem zum Übergang von der alten auf die neue Beschäftigung: 1. Sehe ich es richtig, dass ich in einem Akt die Elternzeit beenden und meine Kündigung aussprechen kann/muss? Muss ich da formell etwas beachten? 2. Kann ich das zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit den gesetzlichen Fristen tun, also jederzeit vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende? 3. Resturlaub aus der Beschäftigung selbst habe ich nicht, wohl aber aus den beiden Mutterschutz-Zeiträumen. Es gab 5 Monate, die voll aus Mutterschutz bestanden haben. Berechne ich richtig, dass mir aus 26 Tagen Jahresurlaub / 12 * 5 noch 10,83 = 11 Urlaubstage zustehen? 4. Wenn die Kündigung dann greift, kann alte Arbeitgeber ja kein Interesse daran haben, dass ich wegen den verbleibenden zwei Wochen noch mal zurückkehre. Es wird kein Arbeitsplatz eingerichtet sein, dazu die Unruhe im kleinen Team. Und ich möchte den Stress für mich auch gerne vermeiden. Was kann ich den Chefs vorschlagen, damit die Sache möglichst konfliktfrei endet? Gibt es ein Verfahren, das in solchen oder ähnlichen Fällen gerne angewendet wird? Etwa ein Aufhebungsvertrag mit Zusicherung der Auszahlung des Resturlaubs? 5. Und zuletzt noch: Wie knacke ich am besten das Problem mit der "Kontaktsperre"? Lieber normales Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein oder jedes Mal einen Boten schicken? Für Ihre Unterstützung schon einmal ein dickes Dankeschön!
Hallo, die Idee, die EZ schriftlich zu verlängern u sich etwas neues zu suchen, finde ich super. Sie müssen aber den AG fragen - er muss der TZ bei einem anderen Ag zustimmen, kann aber aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen (oder wenn der Betrieb unter 15 AN hat). 1. Das ganze muss schriftlich erfolgen. Mit der Beendigung des Vertrages endet automatisch auch die EZ 2. Während der EZ ja, zum Ende der EZ beträgt die Frist 3 Mo 3. Im Mutterschutz generieren Sie auch Urlausbansprüche 4. Ein Aufhebungsvertrag ist möglich - da kann man auch eine Regelung zum resturlaub treffen 5. Einwurfeinschreiben oder Bote. Blöd nur, wenn er nicht darauf reagiert. Dann müssen Sie persönlich hingehen. Liebe Grüße NB
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