Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung Arbeitsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung Arbeitsvertrag

Julienmami

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Hallo, Ich habe am 14.8.2020 die Kündigung erhalten. Das Arbeitsverhältnis endet zum 31.8.2020 Nun ist es so das mein Lebensgefährte und ich dabei sind ein Kind zu zeugen. Angenommen ich mach ende nächste Woche einen Test und dieser ist dann positiv,muss mein AG dann die Kündigung zurück ziehen? Meine Periode ist erst am 8.9.2020 wieder fällig jetzt zu testen wäre viel zu früh. Aber sollte der Test Ende nächster Woche positiv sein dann bin ich ja rein theoretisch zum Zeitpunkt der Kündigung schon Schwanger gewesen oder täusche ich mich da? Ich danke ihnen für ihre Antwort. LG Julienmami


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die Kündigungsfrist ist zu kurz, es sei denn, Sie sind in der Probezeit 2. § 17 MuSchG (gekürzt): (1) Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig .. während ihrer Schwangerschaft, ...wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Das wäre heute. Wenn Sie ihm heute die Schwangerschaft mitteilen können, ist diese unwirksam. Sie können ja einfach mal behaupten, schwanger zu sein und müssen ES IHM HEUTE MITTEILEN. Wenn es für die relevante Zeit von einem Arzt bestätigt wird, ist es ja gut. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Du hast nur eine bestimmte Frist gegen die Kündigung Einspruch zu erheben, zwei oder drei Wochen, danach ist sie rechtsgültig, egal ob du schwanger bist oder nicht.


mellomania

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du würdest deinem noch aG NACH Ende des arbeitsverhältnisses mitteilen, dass du schwanger bist? du hast zwei wochen nach zugang der kündigung zeit, ihm das zu sagen. da bist du doch dann schon über der zeit. und selbst wenn du einen positiven test hast, benötigst du, wenn der AG das so möchte, eine bescheinidung vom FA die du vor der 6. woche überhaupt nicht erhälst. der bescheinigt eine schwanerscahft erst, wenn sie sicher sitzt.


Felica

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Mein Rat, zweigleisig fahre . Erst einmal würde ich zum Anwalt, dringend, und prüfen lassen ob die Kündigung rechtens ist. Da du die Kündigung bereits am 14ten erhalten hast und die Frist 3 Wochen beträgt in der man Kündigungsschutzklage einreichen kann, eilt es die 3 Wochen zählen ab dem 14ten. Der Anwalt kann dir auch sagen ob in deinem Falle noch die 280 Tage Regelung nutzbar ist. Den die bezieht sich auf die Regelung wo Frau bereits schwanger ist beim Erhalt der Kündigung, es aber noch nicht weiss und deshalb die 14 Tage Einspruch nicht nutzen kann. Fraglich ist halt ob die 280 Tage an ES zählen oder ab dem Tag wi die letzte Periode war. Da bin ich unsicher.


Felica

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Mein Rat, zweigleisig fahre . Erst einmal würde ich zum Anwalt, dringend, und prüfen lassen ob die Kündigung rechtens ist. Da du die Kündigung bereits am 14ten erhalten hast und die Frist 3 Wochen beträgt in der man Kündigungsschutzklage einreichen kann, eilt es die 3 Wochen zählen ab dem 14ten. Der Anwalt kann dir auch sagen ob in deinem Falle noch die 280 Tage Regelung nutzbar ist. Den die bezieht sich auf die Regelung wo Frau bereits schwanger ist beim Erhalt der Kündigung, es aber noch nicht weiss und deshalb die 14 Tage Einspruch nicht nutzen kann. Fraglich ist halt ob die 280 Tage an ES zählen oder ab dem Tag wi die letzte Periode war. Da bin ich unsicher.


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