Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung aber schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung aber schwanger

Kisaoglu

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Hallo Frau Bader Ich hab da mal eine Frage: Ich habe in einem Betrieb gearbeitet als PDL Pflege dienst Leitung und bin erkrankt ich habe in der Krankmeldung einen Änderungskündigung erhalten das ich als examinierte arbeiten soll dies hat meine Chefin mir innerhalb der Probezeit gegeben dies ist ja rechtens!!! Ich habe den Änderungskündigung unterschrieben und ihr wieder zurückgegeben!!! Es stand drin das es bei meinem alten Vertrag bleibt außer das Gehalt ändert sich!!! Das war der Satz von ihr( im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Bedingungen ihres Arbeitsverhältnisse) Am 17 Dezember habe ich angefangen den Änderungskündigung Vertrag habe ich am 15 März bekommen!!! Ich habe 3 Monate Probezeit und dann einen unbefristeten Vertrag!!! Heute am 28 März habe ich eine Kündigung erhalten aber ich bin schwanger und habe heute den Bescheid von meiner Frauenärztin bekommen!!! Ich habe den Bescheid zu ihr gefaxt und habe meinen Anwalt eingeschalten!!! Aber natürlich habe ich jetzt Angst das die Kündigung rechtens ist!!! Normal so wie wir es lesen habe ich ja keine Probezeit mehr da der 17 März ja schon vorbei ist!!!! Es stand auch nichts in der Änderung das ich erneut Probezeit habe!!!! Was meinen sie dazu!!! Habe ich eine Chance Kleine Info eine sehr gute Freundin wusste darüber Bescheid und sie hat jetzt meine Stelle als PDL und ich denke das sie mich auch verraten hat!!! Ich bitte um schnelle Antwort und danke schon mal im Voraus!!! Mit freundlichen Grüßen Kisaoglu


Mitglied inaktiv

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Probezeit ist egal, ob die noch läuft oder abgelaufen. Solange Du keinen !!! befristeten Arbeitsvertrag hattest. Wovon ich ausgehe wenn Du schreibst, Du hättest eine Kündigung bekommen. Auch innerhalb der Probezeit einer unbefristeten Arbeitsstelle ist man als Schwangere unkündbar.


EvaMaria1977

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Hi, wenn bei Dir innerhalb der nächsten 2 Wochen nach Kündigung eine Schwangerschaft festgestellt wird und Du das dem Arbeitgeber innerhalb der 2 Wochen vorlegst, dann muss er die KÜndigung zurück nehmen! Dann greift das Mutterschutzgesetz.


Kisaoglu

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Hallo Also ich hab den Bescheid einmal hin gefaxt und bringe ihn heute persönlich vorbei!!!! Ich hoffe das es wirklich alles im guten aus geht weil ich schon ein wenig Angst habe!!!!


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