Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader Ich versuche es kurz zu machen. Momentan bin ich noch in Elternzeit habe aber einen 400 Euro Job angenommen.Nun stellt sich aber raus das nicht alles so ist wie besprochen und ich möchte Kündigen. Wie verhällt sich das nun mit meiner Elternzeit und dem Elterngeld?Bekomme ich es wie vorher oder muss ich Arbeitslosengeld beantragen?Habe ich dann eine Einbuse? Danke
Hallo, wenn ich Sie richtig versteh, haben Sie einen "Hauptjob" und einen Minijob. Mit dem Hauptjob sind Sie in EZ. WEenn Sie den Minijob kündigen, ändert sich am Hauptjob nichts (wenn es beim gleichen Ag ist, müssen Sie auf die Formulierung der Kündigung achten). Teilen Sie das auch der EG-Stelle mit, fals der Job angerechnet wurde, bekommen Sie dann mehr Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Danke für die schnelle Antwort.Ja die Jobs sind bei dem gleichen Arbeitgeber.Was muss ich denn beachten wenn ich beide Kündige??Klar der Elterngeldstelle melden und dem Arbeitsamt.Aber wie wird denn dann mein EGeld berechnet?Bekomme ich dann Arbeitsxlosengeld sofort mitberechnet oder nur EGeld und wenn die Elternzeit vorbei ist Arbeitslosengeld? Danke
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