Issen27
Hallo, Ich habe folgendes Problem, habe bei meinem jetzigen AG 3 Jahre Elternzeit eingereicht ( vollzeitstelle, seid Bekanntgabe der SS richtig ärger) Nun habe ich von meinem alten AG die Anfrage bekomme ob ich im Jan 2015 für ihn arbeiten möchte Stdweise oder Teilzeit. Theoretisch nicht das Problem, da mein jetziger AG mich nicht auf Teilzeit zurück haben möchte in den 3 Jahren. Das Problem es ist die gleiche Richtung Arbeit beides hat mit Immobilien zu tun, somit Konkurrenz und nach meinem wissen dürfte ich das nicht. Ist das richtig? Da es für mich nicht in Frage kommt nach den 3 Jahren wieder zu AG zu gehen würde ich gerne die Stelle im Januar annehmen, wie muss ich mich nun verhalten, kann ich überhaupt in der Elternzeit kündigen?
Hallo, fragen Sie erst einmal. Wenn er mit betrieblichen Gruenden ablehnt, koennen Sie kuendigen Liebe Gruesse, NB
SumSum076
Na klar, kannst du in der Elternzeit kündigen. Einfach mit der vertraglichen Frist (erst zum angemeldeten Ende ist die Frist von 3 Monaten einzuhalten). Aber ich würd es mit der Teilzeit in Elternzeit versuchen. Der AG kann auch bei Konkurrenz zustimmen. Gruß Sabine
Issen27
Mein AG bestätigt mir leider nicht meine Elternzeit, geschweigeden antwortet er auf schreiben, lässt sich am Telefon verleugnen und ruft auch nicht zurück. Selbst schreiben die per Einschreiben/Rückschein hin gehen interessieren nicht. Meinst ich soll nen schreiben aufsetzen wo ich rein schreibe das ich ab Jan im Konkurrenzunternehmen anfangen möchte und ich ihn bitten möchte mir zu bestätigen das es ok ist, da bei ihm ja auch keine Teilzeitarbeit möglich ist. Und wenn er nicht reagiert kann ich sozusagen dann im Juni oder so hinschreiben das ich zum 31.12.2014 meinen Vertrag kündige?
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