Mitglied inaktiv
Hallo, nachdem ich hier schon lange lese, habe ich auch selbst mal eine Frage: Ich bin jetzt im 7. Monat schwanger und schon seit längerem krank geschrieben; die Krankschreibung wird wohl auch bis zum Beginn des Mutterschutzes (Mitte Dezember) fortgesetzt. Ich habe allerdings noch rund 20 Tage Resturlaub. Sollte ich diesen vor Beginn des Mutterschutzes nehmen oder muss mir der Arbeitgeber den Resturlaub auszahlen, wenn ich ihn nicht nehme; wenn ja, wann??? Da ich voraussichtlich die 3 Jahre Elternzeit nehmen werde, kann ich ihn auch nicht aufschieben... Für eine Antwort wäre ich dankbar. Gruß Mausebaby
Hallo, eine Auszahlung ist nur bei Beendigung des Vertrages möglich. Ansonsten kann man den Urlaub nach der EZ nehmen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
du kannst den resturlaub auch nach dem mutterschutz nehmen und dann erst in elternzeit gehen. somit musst du nach drei jahren elternzeit nicht genau am geburtstag des kindes wieder arbeiten. lg two_kids
Mitglied inaktiv
das ist nur zum Teil richtig... Den Resturlaub kannst Du schon nach dem MuSchu nehmen und dann erst in EZ gehen (bekommst somit länger gehalt, mußt aber dann die EZ 8 Wochen vorher ankündigen), -> aber trotzdem andet die EZ mit dem 3. Geburtstag des Kindes! Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
... gehalt ist sicher höher als eg. ez endet aber trozdem nach drei jahren.
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