Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, meine Situation ist wie folgt: Ich bin mit Zwillingen schwanger und werde bis zum Mutterschutz ( Beginn 19.10.2002) krank geschrieben sein. Momentan habe ich aber noch insgesamt 2 Wochen Resturlaub + Überstunden (3 Wochen) insgesamt also noch 5 Wochen. Wann kann ich mir Urlaub + Überstunden nehmen? Liege ich richtig mit der Annahme, daß ich die restliche Zeit nach Beendigung des Muschu nehmen kann? Kann die Firma von mir verlangen, daß ich meinen restlichen Urlaub und Überstunden vor dem Mutterschutz nehme oder können sie gegen eine Krankschreibung nichts machen? Wie wird das Geld im Muschu berechnet wenn ich vorher 5 Wochen Krankengeld von der KK bekommen habe? Ich weiß, daß sind viele Fragen, aber für eine Beantwortung wäre ich ihnen sehr dankbar. LG Frauke
Hallo, Sie können den Urlaub nach dem Mutterschutz und vor dem EU nehmen oder nach dem EU. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader könnten sie mir bitte die restlichen Fragen auch beantworten. Danke für ihre Bemühungen LG Frauke
Mitglied inaktiv
Wenn du vor Beginn des MUSCHU Krankengeld bekommen hast , ändert sich nichts an deinem MUSCHUGELD . Es wird aufgrund des Verdienstes der letzten 3 Monate berechnet , also dürftest du keine Einbußen befürchten.KK zahlt höchsten 13 Euro pro Tag den rest stockt Arbeitgeber bis zum durchschnittlichen Nettogehalt auf.
Mitglied inaktiv
ö
Mitglied inaktiv
Hallo Frauke, kann Deine FÄ Dir für die letzten 5 Wochen bis zum Mutterschutz nicht Beschäftigungsverbot (BV) erteilen, anstatt Dich krank zu schreiben? BV hat den Vorteil, dass Dein AG Dir weiterhin das volle Nettogehalt auszahlen muss. Ich erwarte auch Zwillinge (ET 02.11.03) und war erst 6 Wochen krank geschrieben und habe jetzt bis zum Mutterschutz (Beginn am 21.09.03) BV. Während der 6wöchigen Krankschreibung besteht ja sowieso die Pflicht seitens des AG zur vollen Lohnfortzahlung und während des BV halt auch. Kannst mich auch privat anmailen. Alles Gute für Dich und Deine Mäuse. LG aus Sachsen Daniela
Ähnliche Fragen
Hallo, nachdem ich hier schon lange lese, habe ich auch selbst mal eine Frage: Ich bin jetzt im 7. Monat schwanger und schon seit längerem krank geschrieben; die Krankschreibung wird wohl auch bis zum Beginn des Mutterschutzes (Mitte Dezember) fortgesetzt. Ich habe allerdings noch rund 20 Tage Resturlaub. Sollte ich diesen vor Beginn des M ...
Hallo Frau Bader, ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...
Hallo, Meine 3 Jährige Elternzeit hat Ende Juli geendet. Mein neuer Mutterschutz beginnt 4 Wochen später. In diesem Zwischenraum war ich nun krankgeschrieben, das wurde dem AG auch vorher bereits mitgeteilt, aufgrund einiger Beschwerden. Damit er nicht mit mir planen braucht. Nun hatte ich einen Brief in der Post, Meldung zur Sozialversicher ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Guten Tag, Frau Bader! Ich habe folgende Frage an Sie. Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit. Werde aber meine Elternzeit für zwei Monate unterbrechen, da mein Mann Elternzeit für unseren Sohn nimmt. Nach den zwei Monaten werde ich wieder meine Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese enden dann endgültig im August 2025. Im Anschluss habe ich ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Hallo Frau Bader, Anfang 2023 bin ich schwanger geworden und habe direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dementsprechend habe ich für 2023 noch Anspruch auf meinen Urlaub von 30 Tagen. 2023 habe ich mit 25 Stunden/Woche gearbeitet. Nun werde ich Mitte Oktober 2025 mit 15 Stunden/Woche- in Elternzeit -wieder beruflich starten. Wenn ich nun ...
Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung