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Liebe Frau Bader, meine Situation ist wie folgt: Ich bin mit Zwillingen schwanger und werde bis zum Mutterschutz ( Beginn 19.10.2002) krank geschrieben sein. Momentan habe ich aber noch insgesamt 2 Wochen Resturlaub + Überstunden (3 Wochen) insgesamt also noch 5 Wochen. Wann kann ich mir Urlaub + Überstunden nehmen? Liege ich richtig mit der Annahme, daß ich die restliche Zeit nach Beendigung des Muschu nehmen kann? Kann die Firma von mir verlangen, daß ich meinen restlichen Urlaub und Überstunden vor dem Mutterschutz nehme oder können sie gegen eine Krankschreibung nichts machen? Wie wird das Geld im Muschu berechnet wenn ich vorher 5 Wochen Krankengeld von der KK bekommen habe? Ich weiß, daß sind viele Fragen, aber für eine Beantwortung wäre ich ihnen sehr dankbar. LG Frauke
Hallo, Sie können den Urlaub nach dem Mutterschutz und vor dem EU nehmen oder nach dem EU. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader könnten sie mir bitte die restlichen Fragen auch beantworten. Danke für ihre Bemühungen LG Frauke
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Wenn du vor Beginn des MUSCHU Krankengeld bekommen hast , ändert sich nichts an deinem MUSCHUGELD . Es wird aufgrund des Verdienstes der letzten 3 Monate berechnet , also dürftest du keine Einbußen befürchten.KK zahlt höchsten 13 Euro pro Tag den rest stockt Arbeitgeber bis zum durchschnittlichen Nettogehalt auf.
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Hallo Frauke, kann Deine FÄ Dir für die letzten 5 Wochen bis zum Mutterschutz nicht Beschäftigungsverbot (BV) erteilen, anstatt Dich krank zu schreiben? BV hat den Vorteil, dass Dein AG Dir weiterhin das volle Nettogehalt auszahlen muss. Ich erwarte auch Zwillinge (ET 02.11.03) und war erst 6 Wochen krank geschrieben und habe jetzt bis zum Mutterschutz (Beginn am 21.09.03) BV. Während der 6wöchigen Krankschreibung besteht ja sowieso die Pflicht seitens des AG zur vollen Lohnfortzahlung und während des BV halt auch. Kannst mich auch privat anmailen. Alles Gute für Dich und Deine Mäuse. LG aus Sachsen Daniela
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