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Hallo Frau Bader, mein erster Sohn kam am 25.07.2000 zur Welt. Da ich während der Schwangerschaft sehr lange krankgeschrieben war, blieben aus dem Jahr 2000 noch 20 Tage Resturlaub. Damals hiess es, nach dem Erziehungsurlaub könne ich diese Tage nehmen. Ich beantragte 3 Jahre Erziehungsurlaub. Mein zweiter Sohn kam am 15.04.2002 auf die Welt. Ich beantragte wiederum 3 Jahre Elternzeit. Inzwischen heissst es seitens meines Arbeitgebers, der Resturlaub sei inzwischen verfallen. Ist das korrekt, oder was kann ich machen? Vielen Dank und herzliche Grüsse Diana
Hallo, ist nicht verfallen. Gruß, NB
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