Hallo, als ich vor acht Jahren in Erziehungsurlaub ging konnte ich meinen restlichen Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht nehmen. Auch eine Auszahlung des Jahresurlaubs wurde abgelehnt. Ich habe dann drei Kinder bekommen und den Erziehungsurlaub entsprechend verlängert. Nun bin ich wieder an meinen alten Arbeitsplatz zurückgekehrt. Ist der alte Urlaubsanspruch verfallen?
Mitglied inaktiv - 19.06.2007, 21:43