Resturlaub nach längerem Erziehungsurlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Resturlaub nach längerem Erziehungsurlaub

Hallo, als ich vor acht Jahren in Erziehungsurlaub ging konnte ich meinen restlichen Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht nehmen. Auch eine Auszahlung des Jahresurlaubs wurde abgelehnt. Ich habe dann drei Kinder bekommen und den Erziehungsurlaub entsprechend verlängert. Nun bin ich wieder an meinen alten Arbeitsplatz zurückgekehrt. Ist der alte Urlaubsanspruch verfallen?

Mitglied inaktiv - 19.06.2007, 21:43



Antwort auf: Resturlaub nach längerem Erziehungsurlaub

Halo, nein. Den kann man im Jahr des Endes des EZ u im Folgejahr noch nehmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2007



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