Mitglied inaktiv
Vor meinem Erziehungsurlaub war ich Vollzeitangestellte. Mein Erziehungsurlaub ist im Dezember zu Ende, im Anschluss daran wollte ich meinen Resturlaub aus der Zeit vor der Entbindung nehmen. Anschliessend Teilzeit arbeiten. Frage: Wie wird das Urlaubsgeld berechnet? Aus der Vollzeit- oder aus der Teilzeitbeschäftigung?? (Anm. den Anspruch habe ich ja als Vollzeitangestellte erworben - oder?) Vielen Dank für eine Auskunft Barbara
Liebe Barbara, welche Zeit zur Berechnung meinen Sie? Im übrigen kommt es auf Ihren Vertrag an. Möglicherweise bekommen Sie für die Zeit im EU gar keins. Für die Zeit im Tz danach muß es, je nach Vertrag, evtl. wieder neu ausgerechnet werden. Eine gesetzl. Regelung gibt es dafür nicht. Gruß, NB
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