Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

krankgeschrieben bis zum MuSchu - Urlaubsanspruch???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: krankgeschrieben bis zum MuSchu - Urlaubsanspruch???

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader! Ich bin zur Zeit krankgeschrieben, vemutlich bis zu Beginn des Mutterschutzes Ende Juni. Angefangen hat die AU Anfang Februar diesen Jahres. Wie läuft das mit dem Urlaub? Habe ich dann keinen Anspruch oder bekomme ich den ausbezahlt? Schließlich kann ich ja keinen Urlaub nehmen... Fanke. N.


Mitglied inaktiv

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Hallo Nicky! Der Urlaubsanspruch verfällt nicht. Entweder Du nimmst ihn noch oder Du läßt ihn Dir nach dem Erziehungsurlaub auszahlen, wenn Dein Arbeitsverhältnis dann endet. Anspruch hast Du bis zu dem Monat, in dem Dein Mutterschutz endet, egal, wann in diesem Monat er endet, der Anspruch gilt für den vollen Monat. Wenn Du jetzt drei Jahre Erziehungsurlaub machst, kannst Du den aufgesammelten Urlaub auch noch danach nehmen. Laß ihn Dir aber bitte vom AG bestätigen, damit hinterher nichts schief läuft. Viele Grüße Claudia


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