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Liebe Frau Bader! Ich bin zur Zeit krankgeschrieben, vemutlich bis zu Beginn des Mutterschutzes Ende Juni. Angefangen hat die AU Anfang Februar diesen Jahres. Wie läuft das mit dem Urlaub? Habe ich dann keinen Anspruch oder bekomme ich den ausbezahlt? Schließlich kann ich ja keinen Urlaub nehmen... Fanke. N.
Mitglied inaktiv
Hallo Nicky! Der Urlaubsanspruch verfällt nicht. Entweder Du nimmst ihn noch oder Du läßt ihn Dir nach dem Erziehungsurlaub auszahlen, wenn Dein Arbeitsverhältnis dann endet. Anspruch hast Du bis zu dem Monat, in dem Dein Mutterschutz endet, egal, wann in diesem Monat er endet, der Anspruch gilt für den vollen Monat. Wenn Du jetzt drei Jahre Erziehungsurlaub machst, kannst Du den aufgesammelten Urlaub auch noch danach nehmen. Laß ihn Dir aber bitte vom AG bestätigen, damit hinterher nichts schief läuft. Viele Grüße Claudia
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