Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, ich habe folgendes Problem: meine Tocher (16 Monate) hat am 02.07.08 beim Sturz von einem großen Trampolin ohne Sicherheitsnetz einen komplizierten Oberarmbruch erlitten. Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte meine Schwiegermutter die Aufsichtspflicht, die in meinen Augen grob fahrlässig gehandelt hat. Das Trampolin steht in Nachbars Garten von meinen Schwiegereltern. Ich war in der Unfallzeit arbeiten. Am Unfalltag wurde meine Tochter unter Vollnarkose operiert, eine Folge-OP wird in den nächsten Tagen stattfinden. Danach wird sie wieder einen Gips für ca. 2 Wochen bekommen und zur Nachkontrolle kommen müssen. Meine Fragen: - In der letzten Juliwoche muss ich wieder arbeiten (öffentlicher Dienst). Solange meine Tochter den Gips trägt, möchte und kann ich sie nicht bei der Tagesmutter unterbringen, da sie sehr oft hinfällt und die Gefahr weiterer Stürze sehr groß ist. Welche rechtlichen Möglichkeiten der Arbeitsbefreiung zur Betreuung meines kranken Kindes gibt es? - Durch den Unfall kommt die Erholung im Urlaub zu kurz (OP-Tage, Kontrolltermine, ständige Alarmbereitschaft weitere Stürze zu vermeiden). Habe ich einen Rechtsanspruch auf Nachholung / Bezahlung meiner entgangenen Urlaubstage? Für die Beantwortung meiner Fragen danken ich Ihnen im voraus. Gruß, Tanja Schneider
Hallo, zuerst mal: ganz liebe "Gute Besserungs-Wünsche" - gerade bei so einer kleinen Maus ist das natürlich super schlimm. Zu den Fragen: der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Eine Familienversicherung Ihrer Kinder liegt hier nicht vor. Mit diesen 10 Tagen pro Elternteil müssten Sie doch hinkommen? Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch bis zum 21.09.2023 in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber A. Ab 1.10.2023 fange ich einen neuen Job bei Arbeitgeber B an. Nun meine Frage an Sie: - Kann ich meinen Job zum 21.09.2023 bei Arbeitgeber A kündigen? Und behalte ich dann meine vollen Bezüge falls ich in einem Jahr erneut Schwanger s ...
Hallo, wie haben uns im Dezember getrennt und haben beide das Sorgerecht Ich habe seither alle Ferien übernommen und jetzt soll mein ex Mann die Kinder nach 5 Wochen Sommerferien eine Woche nehmen und er Weiher sich weil er sie erst in der letzen Woche will. Dabei muss ich arbeiten und bin auf ihm angewiesen. Wie sind die gesetzlichen Regelungen, ...
Hallo :) Ursprünglich habe ich zwei Jahre Elternzeit bei meiner Arbeitgeberin beantragt und auch für diese zwei Jahre Elterngeld plus. Nun ist es aber so, dass unerwartet mein Arbeitsverhältnis in der Elternzeit endet, weil meine Chefin ihr Geschäft schließt. Muss ich mich nun arbeitslos melden oder nicht, da ich ja noch Elterngeld bekomme und ...
Sehr geehrte Frau Bader, mir ist etwas blödes passiert und zwar haben ich den Termin zur Geltensmachung der Aufwandsentschädigung um 3 Tage verpasst. Ich bin die ehrenamtliche Betreuuerin meines Vaters. Ich hab das Schreiben dennoch eingereicht. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, vermute ich, dass das Amtgericht mir eine Ablehnung mit ...
Liebe Frau Bader, mein Sohn Hannes ist im Oktober 2023 in den Kiga gekommen. Ende Oktober ist er 3 geworden. Die ersten 3 Jahre war er mit mir zu Hause. Im Kiga stellte sich schnell heraus, dass er eine 1:1 Betreuung benötigt. Mit dem Kiga entwickelten wir den Plan, dass er einfach in die Krippe kommt. Dort lief es dann auch ok. Mittagsschlaf u ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben bei unserer aktuellen Wohnortgemeinde einen Antrag gestellt unseren Sohn in unserer alten Gemeinde (sind vor 3 Jahren erst hergezogen) in der Krippe betreuen zu lassen. Haben auch diverse Gründe für diesen Wunsch aufgeführt (unsere gesamte Familie lebt dort, dadurch Betreuungssicherheit im Notfall, evangelisch ...
Hallo, ich bin Vater von fünf minderjährigen Kindern und lebe mit meiner Frau und meinen Kindern in einem Haus. Ich arbeite Vollzeit und meine Frau kümmert sich um die Kinder, bis ich von der Arbeit zurückkomme. Der Gesundheitszustand und der psychische Zustand meiner Frau haben sich verschlechtert und es liegen ärztliche Gutachten vor, die besage ...
Mein Sohn (5) lebt bei meiner Ex-Frau. Wir haben das geteilte Sorgerecht. Ich sehe ihn jedes zweite Wochenende sowie die Hälfte der Schulferien (dies ist notariell geregelt worden). Zusätzlich einmal nachmittags unter der Woche auf eigenen Wunsch (dafür gibt es nur eine mündliche Absprache). Meine Exfrau wird demnächst beruflich eine Woche unte ...
Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet? Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...
Hallo, mein Mann arbeitet seit 32 Jahren in der selben Firma. Hat einen Schwerbehindertenausweis mit 50%. Ich selbst besitze auch einen mit derselben Prozentzahl, arbeite momentan nicht (habe auch keinen Arbeitsvertrag mehr), weil ich schon länger wegen meiner Krankheit krank geschrieben bin. Es gibt keinen Krankengeldbezug mehr, so dass ich üb ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?