Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

krankenversicherung und kündigungsschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: krankenversicherung und kündigungsschutz

Mitglied inaktiv

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ich bin alleinerziehende mutter von vier söhnen und arbeite auf 325 euro (noch bis sep. auf probezeit) es kann sein, dass ich schwanger bin / werde es in den nächsten tagen ärztlich abklären lassen - könnte die schwangerschaft ein grund sein, mich nicht über die probezeit hinaus zu übernehmen? nächste frage: noch bin ich über meinen ex-mann krankenversichert - die scheidung erwarte ich ich den nächsten wochen - wie läuft das mit der krankenversicherung? muss ich mich komplett selbst versichern? und übernimmt der arbeitgeber einen teil? letzte frage: mein ältester sohn ist bereits erwachsen und will studieren - steht ihm dann das kindergeld zu - und was muss ich überhaupt zahlen? ich habe an einkommen, wie gesagt, nur den unterhalt und meine 325 euro danke im voraus für ihre auskunft - su66


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. In der Probezeit ist man auch nicht kündbar, wenn man ss ist 2. Sie müssen sich selber versichern 3. Wenn Sie nichts über dem Freibetrag haben,können Sie ihm auch nichts zahlen. Wenn der Vater auch nichts hat muss Bafög beantragt werden Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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ich bekomme kindesunterhalt für meine vier söhne und ehegattenunterhalt (wir waren 19jahre verheiratet) mein neuer lebensgefährte, von dem ich nun ein kind erwarte, wohnt 50km entfernt - wir haben also keine wohngemeinschaft und werden es auch nicht im nächsten jahr haben "wird sich durch die geburt des kindes der unterhalt von meinem ex-mann verändern?"


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