Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung Ehefrau u. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenversicherung Ehefrau u. Kind

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Liebe Frau Bader, der Geburtstermin meines Babys ist der 18.Mai u. ich möchte 3 Jahre Elternzeit nehmen. Mein Mann ist Zeitsoldat. Ich bin derzeit bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und gesetzlich krankenversichert. Soviel ich weiß wäre ich ja während der EZ beitragsfrei weiter krankenversichert. Aber nun höre ich immer wieder, daß Zeitarbeitsfirmen einen nach dem Mutterschutz kündigen. Ist das rechtens auch wenn man Elternzeit beantragt hat? Und wie sähe es in diesem Fall mit meiner Krankenversicherung aus? Kann ich mich und das Baby bei meinem Mann mitversichern oder muß ich mich und das Baby freiwillig in der gesetzlichen KV versichern? Und wie sieht es mit der KV aus, wenn ich im Falle einer Kündigung einen 400€-Job annehme? Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank schon mal! LG Carmen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Im EU hat man besonderen Kü-Schutz. Der Ag darf nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes kündigen. Gruß, NB


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