Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung Kind und selber

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenversicherung Kind und selber

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Hallo, mein Freund ist in D in der GKV als Selbständiger freiwillig versichert. Ich lebe und arbeite im europäischen Ausland, will aber nach der Geburt unseres Kindes mit dem Kind nach D zurückkehren. Derzeit bin ich über meinen ausländischen AG krankenversichert, danach erhalte ich von dort Elterngeld aus dem Ausland. Für D habe ich nur meinen europäischen Auslandskrankenschein. Kann unser Kind über meinen Freund in der GKV familienversichert werden? Brauchen wir dazu gemeinsames Sorgerecht oder reicht die Vaterschaftsanerkennung? Kann ich ebenfalls über meinen Freund versichert werden? Selber freiwillig versichern wäre zu teuer, mir reicht aber nicht die Auslandskrankenversicherung für Notfälle, ich brauch ja auch Nachsorge nach der Geburt z.B. - oder die standardmäßige Krebsvorsorge für Erwachsene. Vielen Dank! carow


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Kind bei Anerkennung ja, Sie nicht-nur nach Eheschließung. Liebe Grüsse, NB


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