Frage: Krankenversicherung Kind

Hallo Frau Bader, wie ist im Fall einer allein Erziehenden Mutter mit alleinigem Sorgerecht die Krankenversicherung des Kindes geregelt wenn die Anerkennung der Vaterschaft zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht erfolgt ist? Ist das Kind dann automatisch bei der Mutter mitversichert? Der Vater des Kindes ist selbständig und hat möglicherweise einen höheren Verdienst und ist evtl. privat versichert. Da derzeit kein Kontakt zum Kindsvater besteht, ist das unklar. Gibt es nach Feststellung der Vaterschaft dann ein Problem zwischen den Kassen wegen bereits angefallener Kosten? Ggf. muss ja ein Wechsel erfolgen oder sehe ich das falsch? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Bea

Mitglied inaktiv - 10.09.2008, 21:37



Antwort auf: Krankenversicherung Kind

Ihr Eltern seid nicht verheiratet, richtig? Dann MUSS das Kind NICHT beim besser verdienenden Elternteil mitversichert werden. Sondern ganz "normal" bei der Mutter in der GKV. Nicht verheiratete Eltern haben hier mal einen minimalen Vorteil, weil sie besser/freier die KV wählen können... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 11.09.2008, 10:56



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