Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversichert während Elternzeit...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenversichert während Elternzeit...

Mitglied inaktiv

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Hallo und zwar wollte ich fragen, wie das ist wenn man 1 jahr elterngeld auszahlen lässt, aber 3 Jahre Elternzeit nimmt, ist man dann 3 Jahre versichert oder nur so lange, wie man elterngeld bekommt? Habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Lg


Sternenschnuppe

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Die ganze Elternzeit wenn man einen AG hat. Hast Du, alles gut :-)


Mitglied inaktiv

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Das kommt darauf an, wie man vor der EZ versichert ist... So pauschal ist die Antwort nicht korrekt. Wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist, z.B. muss man - sofern ohne AG keine theoretische Möglichkeit der Familienversicherung bestehen würde - sich während der gesamten EZ selbst versichern. LG Lilly


Sternenschnuppe

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Also kann es nur diese Antwort geben.


Mitglied inaktiv

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Was hat es mit der Befristung des Vertrages zu tun, ob sie versichert ist? Ich habe ebenfalls einen unbefristeten Vertrag und müsste, wenn ich zu Beginn der EZ nicht Pflichtversichert wäre trotzdem KH bezahlen - egal ob EG oder nicht - da mein Mann freiwillig gesetzlich versichert ist. In die Falle sind schon mehrere meiner Kollegen gelaufen, bei denen beide versicherungsfrei gestellt sind. Die haben nämlich auch immer diese Pauschalantwort bekommen und gedacht sie sind ja beitragsfrei.


Sternenschnuppe

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Deine Antwort schnall ich nicht :-) Wäre sie freiwillig gesetzlich versichert dann hätte sie das doch geschrieben. Bei freiwillig gesetzlich gibt es doch auch Familienversicherung oder nicht ?


Mitglied inaktiv

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Deshalb hatte ich geschrieben, dass die Antwort davon abhängt wie man vor der EZ versichert war. Und ja, wenn beide Partner freiwillig gesetzlich versichert sind, gibt es ggf. Probleme mit der Versicherung, dass man selbst zahlen muss. Nicht pauschal immer, nur in bestimmten Situationen, die Pauschalantwort ist aber halt so nicht in jedem Fall korrekt. Und zur Versicherungsart des Ehemannes stand genauso wenig was im Post. Wie gesagt, ich habe Kollegen, die die gleiche Antwort bekommen und sich darauf verlassen hatten. Dann kam der Bescheid der KK und sie mussten zahlen. Sind Sonderfälle ohne Frage, aber kommt halt vor. Ich gehe auch erst mal davon aus, dass die AP Pflichtversichert ist. Ich würde es nur korrekter finden, das in der Antwort auch so zu formulieren, dass man wenn man einen AG hat und pflichtversichert ist man definitiv nicht zahlen muss. Bei allem anderen kommt es halt auf die exakte Konstellation auch mit Ehemann, dessen EZ usw an. LG Lilly


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