Mitglied inaktiv
Hallo!! Mich wuerde interessieren wie das mit der krankenkasse in der erziehungszeit laeuft. ich möchte 1 jahr erziehungszeit nehmen. mein mann ist privat krankenversichert, ich selbst bin freiwillig in der gesetzlichen versichert (bkk). bin ich dann in der erziehungszeit beitragsfrei versichert oder muss ich etwas bezahlen??? danke und schoene gruesse christiane
Mitglied inaktiv
Hallo ! Im Erziehungsurlaub ist man beitragsfrei versichert ! LG Julia
Mitglied inaktiv
Wenn man freiwillig versichert ist, muss man seinen Beitrag selbst zahlen, egal ob man Erziehungsgeld bekommt oder nicht (wenn man pflichtversichert ist, nur dann, wenn man kein Erziehungsgeld mehr kriegt, z. B. im 3. Jahr der Erziehungszeit). Während der Mutterschutzfrist muss man nicht zahlen.
Mitglied inaktiv
Hallo ! Das "freiwillig " hab ich übersehen -dann weis ich nicht wie das da ist ! Susi Wenn man plichtversichert ist ,ist man 3 Jahre beitragsfrei versichert egal ob man Erziehungsgeld bekommt oder nicht ! Es sei denn da hat sich seit letztes Jahr etwas verändert ! Lg Julia
Mitglied inaktiv
Wenn Du freiwillig versichert bist, zahlst Du während EZ den gesamten Beitrag (also Arbeitgeber u. Arbeitnehmer), allerdings auf ein sehr niedriges fiktives Einkommen (ich glaub, das war die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze oder so). Ruf einfach deine KK an und frag nach(und erkläre ihnen GANZ genau, wie Du und Dein Mann versichert sind, die hören da gerne mal schlecht zu). Ulrike
Mitglied inaktiv
Auch als Pflichtversicherte ist man nur solange beitragsfrei versichert, wie man man Erziehungsgeld bekommt. Liebe Grüße Susi
Mitglied inaktiv
Dann muß es da Unterschiede bei den Krankenkassen geben denn meine Schwester hatte bis Ende letzten Jahres Erziehungurlaub und war das 3. Jahr (ohne Erziehungsgeld ) beitragsfrei versichert ! Und ich habe mehrere Kinder und mußte bisher noch nie im 3. Jahr Beiträge bezahlen (auch ohne Erziehungsgeld ) Kann auch sein das sich das in diesem Jahr geändert hat wo ja alles mögliche gekürzt wird ! So wie Du es beschreibst war es bisher wenn man nicht in Elternzeit war sondern ohne Arbeitgeber ! LG Julia
Mitglied inaktiv
Also ich hab mal die Suchmaschine betätigt und eine Antwort von Frau Bader vom 9.1.04 gefunden die aussagt ,daß ich Recht habe und man wenn man pflichtversichert ist , die gesammte Elternzeit beitragsfrei versichert ist ! LG Julia
Mitglied inaktiv
Da ich ja demnächst mich selbst freiwillig verscihern muss, hab ich mal die Homepage meiner KK durchgeschaut und dieses gefunden. Grundsätzlich sind Beiträge für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft zu zahlen. Beitragsfrei sind Zeiten der Zahlung von Krankengeld, Mutterschaftsgeld sowie der Bezug von Erziehungsgeld. Kann sein,d ass es bei jeder KK verschieden ist. lg Petra
Mitglied inaktiv
... ich bin allerdings freiwillig versichert. Wie es sich mit den Pflichtversicherten verhält, weiß ich ehrlich gesagt, nicht genau. Aber ich habe aus meiner "Streitschrift" mit meiner KK folgendes für freiw. u. Pflichtversicherte: Laut § 224, Abs. 1 Satz 2 SGB V: "... ist ein Mitglied für die Dauer des Bezuges von Erzg beitragsfrei; die Beitragsfreiheit erstreckt sich jedoch nur auf das Erzg..." Ich würde mich auf jeden Fall genauestens informieren - viele Mitarbeiter der KK kennen sich selbst nicht aus (bei mir wusste im Endeffekt nur der Chef richtig Bescheid). Und eine Rückforderung kann ganz schön teuer werden, weil man sich ja auf die Aussagen der KK verlässt und damit nicht rechnet. Habe aber schon ganz schön oft gehört, dass die KK sich zum Teil nach einem Jahr melden mit Beitragsforderungen (im Zuge der Sparmaßnahmen werden da wohl einige wach ;0).)
Mitglied inaktiv
.
Mitglied inaktiv
und mir wurde bestätigt daß ich bis zum Ende der Elternzeit beitragsfrei versichert bin (AOK Niedersachsen ) LG Julia
Mitglied inaktiv
... kenne übrigens auch jemanden der bei der Barmer versichert ist - die hatte auch Glück (bis jetzt). Viele Grüße Susi
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich mache mir so Sorgen wegen der finanziellen Situation. Nachdem er Aussteurung Krankengeld sollte ich ein Antrag stellen auf ALGI, jetzt nach 4 Wochen wurde die Begutachtung vom Ärtzlichen Dienst abgeschlossen. Ich habe ein Termin zur Atbeitsvermittlung, bin doch aber Arbeitsunfähig. Wie ist das mit der Nahtlosigkeit? Von was soll ich ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich habe mich im Rahmen meiner 1. Schwangerschaft vom 13.08.21-19.11.21 im Mutterschutz befunden. Nach 12 Monaten Elternzeit wurde Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Diese habe ich zum Beginn des neuen Mutterschutzes zum 02.04.23 beendet. Berechnungsgrundlage für das Mutterschaf ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme Bezug auf meine Frage vom 05.04.2023. Mein Arbeitgeber hat sich geweigert die Entgelddaten von damals an die Krankenkasse zu melden. Stattdessen wurde von der Sachbearbeiterin eine neue Berechnung vorgenommen (per Excel, es gab keine Korrektur im Abrechnungsprogramm), diese ergebe in dem relevanten Monat ei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich probiere es noch einmal möglichst klar zu schildern, danach lasse ich Sie auch in Ruhe ;) Als Grundlage für die Berechnung des aktuellen Zuschusses zum Mutterschaftsgeld dienen die Abrechnungen Mai/Juni/Juli 2021 (aufgrund der Elternzeit meines 1.Sohnes). In der Juli-Abrechnung kam es damals zur doppelten Auszahlu ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...
Guten Tag Frau Bader, ich wohne mit meinem 5 jährigen Sohn und meinen Eltern in einer Wohnung. Meine Mutter ist 74 Jahre alt, zu 50% behindert und kann die Wohnung nicht mehr verlassen. Sie braucht für jeden Schritt einen Rollator, ist teils bettlägerig und braucht für den Toilettengang, beim Waschen und bei vielen anderen alltäglichen Dingen H ...
Guten Tag, bitte erklären Sie mir warum ich als Lebenspartnerin, die seit 14 Jahren mit dem Partner und gemeinsamem Kind zusammen lebt, nicht in die Familienversicherung der Krankenkasse von ihm komme, Bei allen anderen Versicherungen, kürzlich habe ich z.B. noch seine Rechtschutz Versicherung genutzt, ist es nur wichtig, ob man dieselbe Anschr ...
Hallo, ich habe heute erfahren, dass ich Bei meiner Krankenkasse nicht mehr als Elternzeitversicherte gemeldet bin. Diese ist angeblich schon im November abgelaufen. In Wirklichkeit endet sie erst Mitte Juli. Damals, am Telefon meinte die Dame zu mir, dass der Arbeitgeber das genaue Datum meldet. Habe ich jetzt was verbockt und muss mit Konseque ...
Hallo, ich habe heute erfahren, dass ich Bei meiner Krankenkasse nicht mehr als Elternzeitversicherte gemeldet bin. Diese ist angeblich schon im November abgelaufen. In Wirklichkeit endet sie erst Mitte Juli. Damals, am Telefon meinte die Dame zu mir, dass der Arbeitgeber das genaue Datum meldet. Habe ich jetzt was verbockt und muss mit Konseque ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit