Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

krankenkasse

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: krankenkasse

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Hallo!! Mich wuerde interessieren wie das mit der krankenkasse in der erziehungszeit laeuft. ich möchte 1 jahr erziehungszeit nehmen. mein mann ist privat krankenversichert, ich selbst bin freiwillig in der gesetzlichen versichert (bkk). bin ich dann in der erziehungszeit beitragsfrei versichert oder muss ich etwas bezahlen??? danke und schoene gruesse christiane


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Hallo ! Im Erziehungsurlaub ist man beitragsfrei versichert ! LG Julia


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Wenn man freiwillig versichert ist, muss man seinen Beitrag selbst zahlen, egal ob man Erziehungsgeld bekommt oder nicht (wenn man pflichtversichert ist, nur dann, wenn man kein Erziehungsgeld mehr kriegt, z. B. im 3. Jahr der Erziehungszeit). Während der Mutterschutzfrist muss man nicht zahlen.


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Hallo ! Das "freiwillig " hab ich übersehen -dann weis ich nicht wie das da ist ! Susi Wenn man plichtversichert ist ,ist man 3 Jahre beitragsfrei versichert egal ob man Erziehungsgeld bekommt oder nicht ! Es sei denn da hat sich seit letztes Jahr etwas verändert ! Lg Julia


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Wenn Du freiwillig versichert bist, zahlst Du während EZ den gesamten Beitrag (also Arbeitgeber u. Arbeitnehmer), allerdings auf ein sehr niedriges fiktives Einkommen (ich glaub, das war die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze oder so). Ruf einfach deine KK an und frag nach(und erkläre ihnen GANZ genau, wie Du und Dein Mann versichert sind, die hören da gerne mal schlecht zu). Ulrike


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Auch als Pflichtversicherte ist man nur solange beitragsfrei versichert, wie man man Erziehungsgeld bekommt. Liebe Grüße Susi


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Dann muß es da Unterschiede bei den Krankenkassen geben denn meine Schwester hatte bis Ende letzten Jahres Erziehungurlaub und war das 3. Jahr (ohne Erziehungsgeld ) beitragsfrei versichert ! Und ich habe mehrere Kinder und mußte bisher noch nie im 3. Jahr Beiträge bezahlen (auch ohne Erziehungsgeld ) Kann auch sein das sich das in diesem Jahr geändert hat wo ja alles mögliche gekürzt wird ! So wie Du es beschreibst war es bisher wenn man nicht in Elternzeit war sondern ohne Arbeitgeber ! LG Julia


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Also ich hab mal die Suchmaschine betätigt und eine Antwort von Frau Bader vom 9.1.04 gefunden die aussagt ,daß ich Recht habe und man wenn man pflichtversichert ist , die gesammte Elternzeit beitragsfrei versichert ist ! LG Julia


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Da ich ja demnächst mich selbst freiwillig verscihern muss, hab ich mal die Homepage meiner KK durchgeschaut und dieses gefunden. Grundsätzlich sind Beiträge für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft zu zahlen. Beitragsfrei sind Zeiten der Zahlung von Krankengeld, Mutterschaftsgeld sowie der Bezug von Erziehungsgeld. Kann sein,d ass es bei jeder KK verschieden ist. lg Petra


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... ich bin allerdings freiwillig versichert. Wie es sich mit den Pflichtversicherten verhält, weiß ich ehrlich gesagt, nicht genau. Aber ich habe aus meiner "Streitschrift" mit meiner KK folgendes für freiw. u. Pflichtversicherte: Laut § 224, Abs. 1 Satz 2 SGB V: "... ist ein Mitglied für die Dauer des Bezuges von Erzg beitragsfrei; die Beitragsfreiheit erstreckt sich jedoch nur auf das Erzg..." Ich würde mich auf jeden Fall genauestens informieren - viele Mitarbeiter der KK kennen sich selbst nicht aus (bei mir wusste im Endeffekt nur der Chef richtig Bescheid). Und eine Rückforderung kann ganz schön teuer werden, weil man sich ja auf die Aussagen der KK verlässt und damit nicht rechnet. Habe aber schon ganz schön oft gehört, dass die KK sich zum Teil nach einem Jahr melden mit Beitragsforderungen (im Zuge der Sparmaßnahmen werden da wohl einige wach ;0).)


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und mir wurde bestätigt daß ich bis zum Ende der Elternzeit beitragsfrei versichert bin (AOK Niedersachsen ) LG Julia


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... kenne übrigens auch jemanden der bei der Barmer versichert ist - die hatte auch Glück (bis jetzt). Viele Grüße Susi


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