Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, bei mir wir es etwas kompliziert! Ich bin seit dem 01.02.00 Arbeitslos. Meine Leistungen endeten am 27.09.00. Ich arbeite aber seit März nebenbei mit einem Verdienst von 315,- habe aber keinen festen Vertrag (es ist mein ehmaliger Chef). Ich will nun Arbeitslosenhilfe beantagen, glaube aber nicht an Leistungen. Mein Mann ist Berufssoldat und verdient nicht gut aber für Hilfe nicht schlecht genug (obwohl wir die Kosten gerade so decken können).Nun muß ich aber weiter versichert bleiben weil ich schwanger bin. So wie die Auftragslage z.Z. aussieht werde ich weiterhin nebenbei arbeiten. Genügen die 315,- der Krankenkasse (auch ohne festen Vertrag) oder muß ich 20% selbst übernehmen und den Rest (wie Private)vorauszahlen und durch die Bundeswehr ersetzen lassen. Weiter wenn 315,- der Kasse reichen erhalte ich denn auch Mutterschaftsgeld von ihr? Ich hoffe Sie können etwas Licht ins Dunkle bringen Danke Nadyn K.
Liebe Nadyn, 1. Wenn es sich um einen 630 DM Job (die Entlohnung beträgt ja höchstens 630 DM, kann also auch drunter liegen), haben Sie keine Ansprüche aus der KK, da Sie ja auch nichts einzahlen. 2.Ich würde auf jeden Fall Arblosengeld/ - hilfe beantragen, denn schließlich zahlt dann der Staat für Sie die KK. Selbst wenn Sie es nicht bekommen, einen Versuch ist es doch wert. 3. Fragen Sie am besten bei der KKasse nach, ob es Mindestgrenzen gibt, ich kann mir das nicht vorstellen. 4. Wie die Bundeswehrregelung ist, weiß ich leider nicht- da sind Sie bis auf die 20% irgendwie beihilfeberechtigt- sorry. Gruß, NB 3.
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