Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankengeld Schwanger ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankengeld Schwanger ?

Goldie33

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine spezifische Frage: Ich bin seit November 2016 im Krankengeld ( wäre aber arbeitslos, mein Vertrag endete und ich bin ins Krankengeld gegangen) und habe Angst, dass durch die Schwangerschaft ich da rausfalle. Ich bin wg psych. Probleme krank geschrieben und mache mir Sorgen, dass die Krankenkasse da einen Strich durchziehen kann. Mich würde ja auch schwanger keiner Einstellen. Ab wann muss ich denn die Krankenkasse darüber unterrichten? Habe ich eine Pflicht dazu? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Krankenkasse erfährt es doch, spätestens bei der Abrechnung des Gynäkologen, sowieso. An Ihrem Status ändert sich erst einmal nichts. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Sobald Du wieder gesund bist meldest Du Dich arbeitslos, man kann auch schwanger arbeiten.


Goldie33

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Es geht um die Frage ob ich meine Krankenkasse von der Schwangerschaft berichten muss? Ich bin ja wg einer anderen Diagnose AU geschrieben.


sternenfee75

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Deine KK erfährt doch automatisch von der Schwangerschaft, sobald du beim Gynäkologen warst, oder wo soll er das abrechnen? Die Schwangerschaft hat nichts mit dem Krankengeld zu tun, allerdings zählt es auch nicht fürs Elterngeld.


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