Sonnenblume1982
Liebe Frau Bader, ich entbinde im März. Nun möchte ich von März 2018 bis September 2019 EZ nehmen. Wenn ich nun aber in den letzten sechs Monaten der EZ etwas dazuverdienen würde und in dieser Zeit krank werden und Krankengeld beziehen müsste, würde sich das dann aus dem Entgelt in Elternzeit oder aus dem Gehalt vor der EZ berechnen lassen? Liebe Grüße Sonnenblume
Mitglied inaktiv
Das Krankengeld berechnet sich natürlich aus dem jeweils aktuellen Gehalt, also aus dem TZ-Gehalt in EZ.
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