Hallöchen,
ich bin seit 15 Monaten im Krankenstand und nun schwanger geworden.
Mein Hausarzt sagt, dass er mich nicht weiter krank schreibt, da ich jetzt eh ins BV gehen werde als Erzieherin. Meine Gynäkologin sagt ebenfalls, dass ich in der Tätigkeit direkt ins BV vom Arbeitgeber geschickt werde.
Nun sagt aber der Arbeitgeber, dass ich ja eigentlich noch nicht gesund wäre und daher erstmal geklärt werden muss ob ich überhaupt wirklich ins BV gehe.
Es war eigentlich angedacht dass ich eine Wiedereingliederung starte, jedoch darf ich diese schwanger nicht machen, mein Chef sagt dass ich schwanger nicht arbeiten darf, hat mir aber noch kein offizielles BV gegeben. Jetzt bin ich noch bis zum .... krank geschrieben und weiß gar nicht wie es danach weiter gehen soll.
Ich habe nun gelesen dass bei der Berechnung des Elterngeldes das Krankengeld gar nicht einfließen würden. Jedoch das Gehalt von BV schon, wäre das minimal höher als nur der Mindestsatz.
Ist es wirklich so, dass krank vor BV zählt?
Mitglied inaktiv - 17.03.2022, 22:44
Antwort auf:
Krankengeld/Beschäftigungsverbot
Hallo,
Schuster, bleib bei deinen Leisten.
Ich kann keine Blinddarm OP durchführen und so sollen bitte auch die Arzt bei ihrem Job bleiben.
Ihr Hausarzt hat Unrecht. Die Krankschreibung geht dem Beschäftigungsverbot vor.
Ihre Frauenärztin kennt den Arbeitsplatz ja nur aus Ihrer Schilderung, sie ist für ein Beschäftigungsverbot überhaupt nicht zuständig.
Der Arbeitgeber hat recht. Solange Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, spielt ein Beschäftigungsverbot keine Rolle.
Es ist also zunächst zu klären, ob eine Erkrankung noch vorliegt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2022
Antwort auf:
Krankengeld/Beschäftigungsverbot
Ja da ist so. Wenn Du Krank bist und gar nicht arbeitsfähig ( zb. wegen einem gebrochenen Bein) gibt es kein BV. Weil Du ja auch ohne Schwangerschaft nicht arbeitsfähig wärst. Man darf in der Schwangerschaft nicht schlechter gestellt werden wie ohne Schwangerschaft aber auch nicht besser.
von
Soie
am 17.03.2022, 23:00
Antwort auf:
Krankengeld/Beschäftigungsverbot
richtig. auch eine wiedereingliederung läuft auf krankenschein. du kannst kein bv bekommen solange du nicht sofort zu 100 prozenz gesund bist und voll arbeiten könntest. krankmeldung geht immer vor.
von
mellomania
am 18.03.2022, 05:45