gurke0706
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Erzieherin und wurde coronabedingt nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot geschickt. Es hat sich herausgestellt, dass ich Zwillinge erwarte. Leider sind Komplikationen aufgetreten, sodass eine Operation und ein stationärer Aufenthalt (3 Nächte) erforderlich waren. Bin ich verpflichtet dies meinem AG mitzuteilen bzw. muss ich mich krankschreiben lassen? Das BV habe ich zwar wegen der Corona-Ansteckungsgefahr bekommen, jedoch ist aus meiner ohnehin Risikoschwangerschaft (Zwillinge) nun erst recht eine Risiko-Risiko-Schwangerschaft geworden, was ansich auch schon für ein (individuelles) BV sprechen würde. Soweit ich von Ihnen schon mal gelesen habe, "geht Krankschreibung vor BV", allerdings spricht meine "Krankheit" ja für ein BV an sich.. und ist nicht "nur eine Grippe".. bzw. ist sie ja schwangerschaftsbedingt. Vielen Dank für Ihren Rat! Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
Hallo, eine Krankschreibung, auch wenn sie schwangerschaftsbedingt ist, geht dem BV vor. Ein BV wird nur dann ausgesprochen, wenn die Gefahr für Mutter u Kind von der Arbeit ausgeht. Sie könnten auch ohne BV nicht arbeiten gehen. Ja, Sie müssen es dem AG mitteilen. Liebe Grüße NB
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