Sana1984
Hallo. Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen. Kurz nach der Geburt meines Sohnes hat sich herausgestellt, dass ich ein Hüftleiden habe, welches durch die SS oder Geburt entstanden ist. Die vollständige Heilung ist langwierig. Nach jetzt 1 1/2 Jahren ist noch weiter völlig unklar, ob ich nach Ende der Elternzeit schon wieder meine Arbeit aufnehmen kann oder weiter arbeitsunfähig bin. Meine Tätigkeit ist körperlich sehr anspruchsvoll. Welche Rechte habe ich nun gegenüber meinem Arbeitgeber? Fange ich wieder an zuarbeiten bin aber per sofort krankgeschrieben so dass mein Arneitgeber eine Krankheitsvertretung einstellt? Zeige ich mich solidarisch und nehme ein weiteres Jahr Elternzeit? Ich habe Angst um meine berufliche Zukunft sowie die finanzielle Situation. Beste Grüße.
Hallo, wenn das Kind fremdbetreut ist, würde ich die EZ nicht verlängern, Sie hätten ja ohne die Krankheit auch wieder gearbeitet. Lieeb Grüße NB
Sternenschnuppe
Entschieden ist ob Du ohne Erkrankung arbeiten könntest im alten Umfang. Das Kind ist dementsprechend betreut?
Sana1984
Danke Sternschnuppe. Ohne Erkrankung würde ich meine Arbeitsstelle und alle damit verbundenen Aufgaben wieder aufnehmen. Mein Sohn kommt in Krippe.
Sternenschnuppe
Dann kann Dich keiner zwingen die EZ zu verlängern. AU und dann nach sechs Wochen Krankengeld. Den AG würde ich aber vorwarnen damit er planen kann. Gute Besserung
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