Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Mein Mann und ich möchten gern eine Kinderwunschbehandlung vornehmen lassen. Unser Sohn ist vor ca. fünfeinhalb durch ICSI entstanden. Vor zwei Jahren haben wir noch einen Sohn bekommen der auf natürlichem Weg entstanden und durch ein " Unglück" bei der Geburt gestorben ist. Medizinisch wurde festgestellt, dass der Mann Verursacher der "Kinderlosigkeit" ist. Er ist privat versichert, die Frau gesetzlich. Die erste künstl. Befruchtung wurde komplett über die gesetzliche abgewickelt. Nach derzeitiger Rechtslage wird von der gesetzlichen KK nur die Hälfte der Kosten übernommen. Die private KK übernimmt die Kosten des Mannes (Verursacher der Kinderlosigkeit) komplett. Jetzt gibt aber ein neues BGH-Urteil vom 03.03.2004, nach dem die private KK die Kosten komplett tragen muß, wenn unwahrscheinlich ist, dass der Mann auf natürlichem Weg ein Kind zeugen kann. Dies versucht die private KK natürlich mit allen Mitteln abzuwenden. Es medizinische Unterlagen der Frau eingeholt, um eine Mitverschuldung seitens der Frau feststellen zu können und somit zu versuchen, Teile der Kosten auf die ges. KK der Frau abzuwälzen. Man spricht von aktuell fertilitätsminderden Faktoren. Laut Aussage des behandelnden Arztes, der sich auch mit der rechtlichen Situation auseinandergesetzt hat, ist es völlig unerheblich, was die Frau für etwaige Fertilitätsstörungen hat, da bei dem Paar eine andere Behandlung als die ICSI ausgeschlossen ist. Muss die private KK die kompletten Kosten übernehmen oder nicht ?? Macht es gegebenenfalls Sinn, einen Rechtsbeistand zu suchen ? Für die Antwort bedanke ich mich schon einmal im voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen luckicordi
Hallo, in dem Urteil steht doch ganz klar drin, dass die Frau auch betroffenw ar. Lesen Sie mal hier: http://www.wunschkinder.net/news/wmview.php?ArtID=345 Gruß, NB
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