Mitglied inaktiv
Guten Tag! Gleich, nachdem meine SS vom Arzt bestätigt wurde, habe ich zwei Originalatteste für jeweils 15,-DM meinen beiden A-Gebern vorgelegt. Der eine hat mir das Geld anstandslos erstattet, der andere trotz Quittungsvorlage nicht mit dem Kommentar: "Ist Dein/Euer Problem, daß Du schwanger bist." Hätte ich es völlig formlos bei einer Tasse Kaffee erzählen können/sollen? Wer muß für das Attest aufkommen? Laut Arbeitsvertrag steht mir ein "Fahrtkostenzuschuß in Höhe von 154,- entsprechend der Fahrkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" zu. Seit zweieinhalb Jahren arbeite ich in dieser Praxis als Angestellte und habe bisher jeweils für alle 12 Monate das Geld steuerfrei bekommen. Dieses Jahr bin ich seit Anfang Juli in meinem mir zustehenden Jahresurlaub, den ich meinem am 13.8. begonnen 6-wöchigen Mutterschutz vorgeschaltet habe. Weder für Juli noch für August wurde mir dieser Fahrtkostenzuschuß gezahlt, auch nicht anteilig, er fiel voll und ganz weg. Ist das rechtens? Wie wird eigentlich der Urlaubsanspruch für das laufende Jahr berechnet? Ich habe insgesamt 30 Tage und der mutmaßliche ET ist der 24.9., d.h. die 8 Wochen "danach" enden Ende November, sodaß ich 11/12 Anspruch habe, also 27,5 gerundet 28 Tage, oder? Danke für die diversen Infos von Knuddel
Hallo, 1. Ein Attest muss er nur bezahlen, wenn er es angefordert hat 2.Das mit dem Fahrgeld hängt vom Vertrag ab 3.Die Schutzfristen zählen zum Urlaub dazu Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Besten Dank für Ihre Auskünfte, ich hoffe, ich komme bei meinem AG bei der Argumentation ein Stückchen weiter. Danke nochmals von Knuddel
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