Evelina86
Sehr geehrte Frau Bader, der errechnete Geburtstermin unseres Sohnes war der 21.11, geboren wurde er bereits am 11.11. verkürzt sich nun der Mutterschutz/Elternzeit? Vielen Dank!
Hallo, nein, die nicht genommene Zeit wird hinten dran gehängt. Liebe Grüße (oder bei dem Geburtsdatum besser OLAU) NB
85kathali
Die fehlenden 10 Tage vorgeburtlicher Mutterschutz werden an die acht Wochen nach der Geburt drangehängt. Geht es um die Elternzeit der Mutter oder des zweiten Elternteils? Bei der Mutter würde ab Geburt gerechnet, als ab dem 11. Die Zeit des Mutterschutzes zählen sowohl für Elternzeit als auch Elterngeld mit. Aber eigentlich müsste der Antrag bei der Mutter jetzt auch gestellt sein? (7 Wochen vor Beginn, also Ende des Mutterschutzes) Beim anderen Elternteil käme es auf die Formulierung im Antrag an.
Felica
Mutterschutz nein. Elternzeit kommt darauf an was du dem AG mitgeteilt hast. Hast du ein genaues Datum genannt, dann nein. Hast du schwammige Zeiten wie nehme 1 Jahr oder ähnliches, dann ja. Wobei Verkürzung nicht stimmt, du hast ja immer noch die gleiche Länge in dem Falle. Weil die Zeit ab Geburt gerechnet wird. Und herzlichen Glückwunsch.
Mitglied inaktiv
Bist du die Mutter? Der nachgeburtliche Mutterschutz verlängert sich um die Tage, die das Kind zu früh kam. Dann musst du die Elternzeit längst gemeldet haben. Frist 7 wochen. Fürs Elterngeld zählt der tatsächliche Geburtstag. Elternzeit endet wenn du 2 Jahre z.B. nimmst, am Tag vor dem 2. Geburtstag.
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