Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kontowechsel und kein Elterngeld und Widerspruch

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kontowechsel und kein Elterngeld und Widerspruch

Kickermaus

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Sehr geehrte Frau Bader, Mitte Februar habe ich meiner Elterngeldstelle einen Brief zugesendet, in dem ich 1. dem Bescheid widersprochen habe, 2. meinen Anschriftenwechsel wegen Umzugs und 3. meine neue Kontoverbindung ab 01.04.14 mitgeteilt habe. Mitte März habe ich noch einmal dort angerufen, um nachzuhaken, ob sich mein Widerspruch negativ auf die Zahlung(en) für die nächsten Monate auswirken würde (hätte ja sein können, dass nicht gezahlt wird, wenn ein Widerspruch vorliegt, solange dieser nicht geklärt ist). Da sagte man mir, der Widerspruch sei nicht angekommen und ich solle am nächsten Tag den Brief noch mal vorbeibringen. Man sicherte mir zu, dass man mich in der darauffolgenden Woche kontaktieren würde. Nix geschah, so dass ich mich per E-Mail an die Elterngeldstelle gewendet habe. Die teilte mir mit, das Büro der Sachbearbeiterin ist momentan in Kartons verpackt - die Elterngeldstelle zieht um (das zieht sich auch hin). Dem Bescheid habe ich widersprochen, da ein Teil meines Gehaltes nicht mitgerechnet wurde. Ich habe Mitte August eine Anstellung als Lehrerin nach erfolgreichen Beendigung des Referendariats erhalten. Außerdem wurden mir für alle Monate Sozialabgaben abgezogen, so dass das errechnete Nettogehalt für die über 10 Monate Referendariat (Verbeamtung auf Widerruf) nicht dem tatsächlichen lag. Wenigstens das Erstgenannte müsste nachberechnet werden. Meine erste Frage: Zwar kann meine Freundin bezeugen, dass ich den Widerspruch in den Postbriefkasten geworfen habe, aber was passiert, wenn der angeblich nicht angekommen sein soll? Bekomme ich dann weiterhin das falsch berechnete Elterngeld? Wie kann ich mich jetzt verhalten? Für April hatte ich noch Elterngeld auf das alte Konto überwiesen bekommen, da es ein paar Tage vor dem 01.04. überwiesen wurde. Für Mai habe ich kein Elterngeld erhalten. Ich habe nun eine Beschwerde geschickt, da ich meine, dass ich nicht mehr tun kann, als 1. hinschreiben, 2. anrufen, 3. vorbeigehen und 4. noch einmal eine E-Mail zu schreiben. Ich habe in den Gesprächen explizit auf die Änderung der Kontoverbindung hingewiesen. Meine zweite Frage: Was kann ich tun, wenn ich für Juni wieder kein Geld bekomme? Ich kann das alles nicht weiter stemmen. Ich bin alleinerziehend und habe noch zwei weitere Kinder. Kann das mit dem Widerspruch zusammenhängen? Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen! Vielen Dank dafür im Voraus! Mit freundlichem Gruß Susanne S.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds würd ich mal hingehen. Es ist doch davon auszugehen, dass es wegen dem Umzug hakt. 1. Sie haben doch einen Zeugen. 2. Hingehen!!! Liebe Grüße NB


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