Sehr geehrte Frau Bader, eigentlich habe ich schon seitenlang zum Elterngeld gelesen, bei einigen Dingen bin ich dennoch unsicher und hoffe sehr, dass Sie weiterhelfen können: 1. Habe ich es richtig verstanden, dass für die Berechnung die Zeiten, in denen Mutterschaftsgeld / Elterngeld bezogen wurde durch vorhergehende Zeiten ersetzt werden? Hiesse dann ja, dass nicht das Einkommen der 12 Monate vor Geburt des Kindes ausschlaggebend wäre, sondern das Einkommen aus den 12 Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist? Bsp.: Kind 2 wird Anfang Juni geboren, Kind 1 wurde 23 Monate zuvor geboren, bei der Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 müssten also demnach nach Herausrechnen der Mutterschutzfrist für Kind 2 (6 Wochen) und der Elterngeldbezugszeit für Kind 1 (12 Monate) noch 3 (2 und 2 halbe) Monate des Gehaltes VOR Bezug von Mutterschaftsgeld und Elterngeld für Kind 1 herangezogen werden? Ich hoffe das war jetzt nicht zu konkret, aber komplett ohne es am Beispiel zu erklären verstehe ich es auch einfach nicht?! 2. Bedeuten die Monate, von denen bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes immer die Rede ist Kalendermonate oder "Zählmonate" ? (z.B. Geburstermin 25.2., Höhe des Elterngeldes berechnet sich aus dem Gehalt vom 11.1 - 10.1. des Vorjahres?) 3. Verstehe ich es richtig, dass wenn man zwischenzeitlich geheiratet hat bei der Berechnung des Elterngeldes die Steuerklasse zugrunde gelegt wird, die auch bei den entsprechenden Gehaltsabrechnungen Geltung hatte? Vielen Dank für die Beantwortung dieser doch etwas komplizierten Fragen!
von Kunderella am 03.01.2013, 21:08